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Immer häufiger wird die Ehescheidung zum Spektakel der Unterhaltung. Die Ehekrisen, Affären, Scheidung der Anderen sind offenbar ein flächendeckendes Thema für Presse, Rundfunk und TV. Die Scheidungstragödien der Promis bewegen das Gemüt der Bevölkerung so sehr, dass laut Günter Klein schon im Nachrichtenmagazin der Spiegel zu lesen gewesen sei [1]:
"...Die meisten Deutschen wissen von den Wussows mehr als vom Liebesleben ihrer Kinder..."
Der Exhibitionismus der Promis und der Voyeurismus der Betrachter rechtfertigen wohl die Existenz derartiger Sendungen. Auch das Mitgefühl mag angesprochen sein. Dennoch ist der pädagogische Effekt eher kritisch zu betrachten. Betroffen sind nicht nur die Kinder. Auch die Erwachsenen erliegen den Zerrbildern einer Scheinrealität. Viele Beiträge sind kaum als eine gute Anleitung für eine konstruktive Konfliktlösung geeignet.
In der Beratungspraxis führen diese Irritationen zu konkreten Folgen. Mit diesen hat sich das Bundesforum Familie im Zeitraum 2000-2002 beschäftigt. In ihrer Veröffentlichung [1] heisst es u.a.:
„Medieneinflüsse prägen immer stärker die gesellschaftliche Realität. Im Lebensalltag der Menschen haben die medialen Wirklichkeiten massiv Einzug gehalten“.
Das bekannteste Medium, das Fernsehen, hat vor einigen Jahren die Justiz und die Juristen entdeckt. Sie lässt in die Fernsehhaushalte eine vermeintliche Wirklichkeit des juristischen Alltags in Form so genannter Gerichtsshows „flimmern“. Man sieht, wie Jugend- und Strafrichter urteilen, wie sich die RTL Rechtsanwältin von Minckwitz und Rechtsanwalt Klagge vor dem Familiengericht streiten. Auch eine Reihe von Fernsehserien ( z.B. Liebling Kreuzberg, Edel und Stark u. a. ) haben die Arbeit eines Rechtsanwalts ( wenig praxisnah ) als Aufhänger genommen, das Fernsehpublikum zu unterhalten. Welche Auswirkungen das Medieninteresse auf den Berufsstand der Ärzte hatte wissen diese nur allzu leidvoll zu berichten.
Die Ärzteschaft als Medienopfer
Der Medienvorsprung der Ärzteschaft dokumentiert sich z.B. darin, dass sich eine Magisterarbeit von Constanze Rossmann in der jüngeren Vergangenheit mit dem Thema Ärztedarstellung in den Medien beschäftigt hat. Die zwischenzeitlich auch als Buch erschienene Untersuchung „ Die heile Welt des Fernsehens“ kommt zu dem Ergebnis, dass die positive Darstellung des Arztberufes in Fernsehserien das Arztbild in der Bevölkerung beeinflusst.
„ Das Fernsehen habe sich zu einer sekundären Sozialisationsinstanz der Gesellschaft entwickelt, das Weltbilder, Normen und Werte langfristig formiert“.
Die idealisierte Darstellung des Berufbildes, die medial überzeichnete Darstellung des Arztes, der für jeden Patienten Zeit hat, offensichtlich immer nur einen Patienten behandelt, auf jedem Gebiet der Medizin Fachmann ist und stets gut gelaunt und in der Nacht Hausbesuche macht, hat allerdings den Nachteil, dass sie nicht dem entspricht, was der real existierende Arztkollege den eigenen Patienten auch bei besten Willen an Leistung anbieten kann. Dies bekommen die Praktiker zunehmend zu spüren, wenn sich immer mehr Patienten negativ darüber äußern, dass der eigene Arzt dem medialen Vorbild nicht entspricht.
Medien entdecken die Juristerei
Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich auf dem Gebiet der Juristerei ab. Auch deren Wirklichkeit wird dramaturgisch verzerrt wiedergegeben.
- So wundert sich der gerichtserfahrene Rechtsanwalt, dass im Familiengericht (RTL) auch in nicht öffentlich zu verhandelnen Familiensachen Zuschauer im Gerichtssaal sitzen.
- Es vergeht auch keine Verhandlung, die ( sicherlich aus dramaturgischen Gründen ) nicht ohne Zeugenvernehmung durchgeführt wird. Der familienrechtliche Praktiker wundert sich und versucht sich derweil an die letzte Beweisaufnahme mit einer Zeugenvernehmung zu erinnern.
- Der gesetzliche Auftrag an die Richter, gütliche Einigungen der Parteien zu fördern und in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht zu sein, findet sich in der medialen Darstellung des Familienrechtsstreits auch keine oder nur eine unzureichende Reflexion.
Insgesamt gibt die verzerrte Darstellung der Praxis dem späteren Mandanten ein Bild, welches der Realität nicht entspricht. Es weckt zudem Erwartungen und Begehrlichkeiten, da der Fernsehzuschauer aufgrund der ihm gebotenen Wirklichkeit diese als real voraussetzt. Mancher glaubt sogar mit dem gesteigerten Konsum an Gerichtsshows selbst über das gehörige juristische Fachwissen zu verfügen. In der Praxis hat dies schon dazu geführt, dass Mandanten in einer Umgangsrechtfrage schon eine Zeugenliste für alle möglichen Behauptungen dem Rechtsanwalt im ersten Besprechungstermin überreicht haben. Man mag sich nur vorstellen, mit welch düsteren Gedanken eine solche Liste erstellt worden sein muss. Auf den Hinweis, dass Umgangsverfahren in aller Regel ohne Zeugen zu einem Abschluß gebracht werden, das Gericht immer versucht sei, mit den Eltern eine konsensuale Regelung zu finden, wurde geantwortet, dass im Fernesehen immer Zeugen vernommen werden. |