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Es gibt Tugenden, die das Verfahrensmanagement vereinfachen und es gibt Untugenden die es erschweren. Was liegt näher als die einen nutzbar zu machen und die anderen zu verweigern? Viele der Tugenden, die die Media-toren als unerlässlich einschätzen, finden wir auch in den konventionellen Berufen wieder. Auch das Gerichtsverfahren baut auf die Ehrlichkeit der Par-teien. Leider scheint es so, als hätten wir diese Tugenden einfach verges-sen. Die Tugend der Gerechtigkeit und der Wahrhaftigkeit scheinen heute keine exponierte Stellung mehr in unserem Wertesystem zu besitzen. Gera-de weil die Tugenden als gelebte, freiwillig übernommene Verpflichtungen Vertrauen und Verlässlichkeit schaffen , sind sie ein wichtiger Faktor der Konfliktbearbeitung. Wir können es uns also erlauben, die Tugenden wieder aufzugreifen und zu allgemein gültigen Prinzipien zu verallgemeinern:
Ehrlichkeit
Die Ehrlichkeit ist eine der wichtigsten Verhandlungsbedingung. Nie-mand ist bereit, mit jemandem zu verhandeln, von dem er weiß, dass er lügt und betrügt. Lügen ist ein kontraproduktives Verhalten. Die Ehrlichkeit hingegen entspringt aus der Selbstachtung und der Ach-tung der Autonomie des Anderen. Um ehrlich sein zu können, bedarf es der Akzeptanz! Ehrlichkeit darf nicht bestraft werden.
Akzeptanz
Die Akzeptanz geht über die Toleranz hinaus. Sie ist eine der wichtigs-ten Prinzipien, weil sie eigene Wertvorstellung ignoriert, um die Wer-tevorstellung der Parteien annehmen und akzeptieren zu können (Be-deutungswirklichkeit ). Für den neutralen Dritten ist dieses Prinzip eine Selbstverständlichkeit. Es hat jedoch auch für den Berater (der ja das neutrale Ergebnis des Richters vordenken muss) eine große Rele-vanz. Der Scheidungsmanager sollte seine eigenen Einstellungen zu Trennung und Scheidung hinterfragt haben. Problematisch ist sowohl eine zu negative ("Scheidung ist pathologisch, zerbricht eine Familie, schädigt die Kinder") wie auch eine allzu positive Sichtweise ("Schei-dung als Befreiung, als Weg zu Autonomie, Individuation und Selbst-verwirklichung"). Schon die Identifikation mit einem gleichgeschlecht-lichen Klienten begegnet Bedenken, wenn sie der Gegenübertragung einen unkontrollierten Raum eröffnet .
Geduld und Zuversicht
Akzeptanz ist ohne Geduld und Zuversicht kaum denkbar. Mit der Ge-duld räumen Sie dem Gesprächs- oder Verhandlungpartner den zeitli-chen Raum ein, den er benötigt, um selbst zur Lösung des Problems zu finden. In einer streitigen Ausgangslage vertauschen Sie das Ge-fühl, sich gegen einen Angriff wehren zu müssen gegen die Gewiss-heit, dass der Angriff Ihnen keinen Raum nimmt, dass er sie als sol-cher nicht betrifft . Die nicht verbalisierte Zuversicht, den Konflikt durch eine gute Lösung zu beenden, wird zur unterschwelligen Bot-schaft an den Konfliktgegner oder die Konfliktparteien und in ihrer Nachhaltigkeit zum Garant dafür, dass dies auch gelingen wird.
Sachlichkeit
Das Prinzip der Sachlichkeit dominiert das juristische Verfahren, vor-ausgesetzt, die Beteiligten können sich der Polemik enthalten. Sach-lichkeit bedeutet nicht, dass emotionelle Äußerungen zu unterdrü-cken sind. In jedem Fall sollte aber der Grundsatz Beachtung finden, dass Person und Problem voneinander zu trennen sind .
Verantwortlichkeit
Ein wichtiges Prinzip ist die Übernahme der Verantwortung für das ei-gene Verhalten. Keinesfalls trägt der Richter die alleinige Verantwor-tung für die zustande gekommene Entscheidung. Die richterliche Ent-scheidung ist vielmehr das Ergebnis eines Prozesses, der durch die verantwortlichen Beiträge der am Prozess beteiligten Personen zu-stande gekommen ist (Teilverantwortung).
Nützlichkeit
Das Prinzip der Nützlichkeit besagt, dass jede Maßnahme und jede In-tervention den Parteien einen messbaren Vorteil verschaffen muss. Sie muss zielorientiert sein. Bei einer entsprechenden Weitsichtigkeit werden außer der Maßnahme selbst auch die durch sie hervorgerufe-nen Risiken und Nebenwirkungen beachtet. |