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Neben der Interaktionskompetenz spielt die Persönlichkeit eine ausschlag-gebende Rolle für das Gelingen einer Konfliktintervention. Das Selbstbe-wusstsein eines jeden Konfliktbeteiligten beeinflusst seine Möglichkeiten. Letzten Endes ist es die aus der Persönlichkeit resultierende Kompetenz, sich in einer Gruppe oder gegenüber dem Gegner durchsetzen zu können.
Im Konflikt fließt die Einschätzung der eigenen Persönlichkeit und der des Gegners in die Konfliktplanung mit ein. Eine schwache Streitpartei wird die Flucht oder die Unterwerfung als strategischen Ausweg im Konflikt wählen. Vertritt sie die Auffassung, dass im konkreten Fall die Demonstration von Stärke erforderlich ist, wird sie sich eine Unterstützung suchen, die dieser Vorstellung am besten entspricht.
Der Umgang mit einem ehrlichen, zuverlässigen Menschen (Gegner) gestal-tet sich anders als der mit einem unehrlichen hinterhältigen Menschen (Gegner). Die Einschätzung der Persönlichkeit steht nicht zuletzt unter dem Einfluss eines generellen Bildes, das wir vom Menschen haben.
Beispiel: In einer Richterumfrage, die wir im Zusammenhang mit dem Justizprojekt ?Integrierte-Mediation? durchgeführt ha-ben, äußerte ¼ der befragten Richter die Sorge, dass der Ver-gleich das Risiko der Übervorteilung einer der Vergleichspartei-en in sich berge.
Beispiel 47. Studie zur integrierten Mediation
Es macht einen Unterschied, ob wir in der Streitpartei einen intelligenten, selbst bestimmten und verantwortungsbewussten Menschen sehen oder ob wir es mit einem unselbständigen, fremdbestimmten Wesen zu tun ha-ben . Wir haben also festzustellen:
Die Einschätzung der Persönlichkeit (des Anderen) ist ein maßgeblicher Faktor für die Art und Weise, wie wir uns in Konflikten verhalten.
Wie hoch können die Anforderungen sein, die an die Sozialkompetenz der einzelnen Streitmitglieder zu stellen sind? Der Maßstab lässt sich leicht fin-den. Die auf Empathie, Akzeptanz und Interesse abstellenden Anforderun-gen an die Interaktionskompetenz können nicht ohne eine Persönlichkeit des Dienstleisters hergestellt werden. Ein Amt ist unpersönlich. Es besitzt solche Fähigkeiten nicht; wohl aber der Amtsträger . Die für das Verständ-nis des Anderen erforderliche Fähigkeit, sich seiner Sichtweise nähern zu können, erfordert die Selbstsicherheit und Souveränität, die anderen Ge-danken an sich heran zu lassen, um sich mit ihnen auf gleicher Ebene aus-einandersetzen zu können. Es gilt die Regel: |