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Die Subsumtion
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 Streithans meint: ...
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Als Subsumtion bezeichnen wir die Fähigkeit, die Kongruenz eines Sachverhaltes mit den Vorgaben einer Norm zu vergleichen. Der Jurist orientiert sich an Anspruchsgrundlagen , weshalb die juristische Methode auch als An-spruchsmethode bezeichnet wird. Ohne eine juristische Anspruchsgrundlage kann der Jurist keinen Anspruch herleiten. Die Anspruchsnorm ergibt den erforderlichen Tatbestand und die sich daraus ergebende Rechtsfolge.
Die juristische Sicht fokussiert ausschließlich den gesetzlichen Tatbestand. Sie blendet alles aus, was für diesen Tatbestand irrelevant ist. Mithin, so die Schlussfolgerung, achtet der Jurist nicht darauf, wie die Parteien im wirklichen Leben zueinander stehen, welche emotionalen, wirtschaftlichen oder verwandtschaftlichen Bindungen bestehen. Formaljuristisch betrachtet besteht auch nicht ohne weiteres die Veranlassung, die Sozialkosten und die Opportunitätskosten zu gewichten, die Kollateralschäden zu beachten und den über die juristische Arbeit hinausgehenden Nutzen der eigenen Arbeit zu bewerten. Dennoch erscheint es in höchstem Maße unprofessionell, wenn sich die Rechtsanwendung auf diese Weise aus dem Leben der Par-teien heraushält. Wenn sie die vielschichtigen Bedürfnisse der Betroffenen ignoriert.
Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass es angebracht erscheint, die Bedürfnisse des Betroffenen stärker in die Problembehandlung einzubezie-hen. Einmal, weil die Loslösung des Prozesses von den zugrunde liegenden Emotion und Begebenheiten der Parteien ohnehin nicht möglich ist. Zum anderen, weil die Berater eine Dienstleistung vermarkten müssen, die sich an den Interessen der Nachfrage, also an den Bedürfnissen der Betroffenen (Parteien) ausrichtet. Bitte bedenken Sie: |
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Die Dienstleistung Recht wird eher nachgefragt, wenn sie dem Menschen nutzt, nicht wenn sie ihn belastet. |
Die Metasicht des Lösungspentagramms erlaubt den Blick auf die außer-halb des Rechts liegenden Bedürfnisse und die in einem persönlichen Nut-zen zu beschreibenden Konsequenzen. Sie erlaubt es, den Nutzen des Be-troffenen schärfer zu definieren. Ist dies gelungen, zeigt sich gerade die Kunst des Juristen, diejenige Rechtsanwendung zu finden, die der konkre-ten Lebenssituation der Partei am besten entspricht und deren Lebensplanung am besten umzusetzen hilft. Wie oft hören wir von den Mandanten die verunsicherte Frage nach der Trennung: ?Ja was ist denn alles zu regeln?? oder: ?Was steht mir denn überhaupt an Unterhalt zu?" Der normierte Sachverhalt gibt das Ziel vor. Die Rechtsfolge ergibt sich aus der Norm. Sie ist eine wichtige Orientierung für die zu treffende Entscheidung und durchaus auch bei der Lebensplanung sinnvoll einzusetzen.
Wenn die in der Norm gefundene Rechtsfolge mit dem Lebenskonzept der Parteien nicht übereinstimmt, kann die sich aus der Norm ergebende Rechtsfolge aber auch als ein Korsett verstanden werden. Um dies zu ver-hindern orientieren sich manche Juristen nicht nach der sich aus dem Sach-verhalt ergebenden Rechtsfolge, sondern aus der zur Lebensplanung pas-senden Rechtsfolge. Das bedeutet, er sucht nach der Rechtsfolge, die sei-nen Vorstellungen von den Vorstellungen der Mandantschaft über eine mög-liche Lösung am nächsten kommt.
Für den Juristen ist es ein Leichtes, die den Wünschen der Mandantschaft entsprechende Rechtsfolge anzubieten und mit dem dazu passenden Sach-verhalt zu begründen. Nicht umsonst werden manche Anwälte auch als Rechtsverdreher tituliert. Sie lösen sich von dem vorgegebenen (realen) Sachverhalt, indem sie diejenigen Aspekte pointieren, welche die vermeint-lich besser in das Lebenskonzept der Klientel hineinpassende Rechtsfolge unterstützt. Die Juristen unterliegen der Versuchung, das Recht für die Le-bensplanung der Mandantschaft zu instrumentalisieren. So kommt es zu Manipulationen und Verschiebungen im Recht.
Indem der bewusst oder unbewusst veränderte Sachverhalt vorgetragen wird, entsteht eine Kommunikation, die sowohl Sachinformationen, wie auch Informationen auf der Beziehungsebene übermittelt. In dem Verständ-nis der Gegenseite bedeutet die verschobene Sachdarstellung einen emoti-onalen Angriff etwa in den Worten: ? ...Ich bin bereit, mit unfairen Mitteln gegen Dich zu kämpfen? oder: ?Mir kommt es darauf an, Dich schlecht zu machen?. Wir wollen diesen kommunikativen Effekt für die Konflikteskalati-on verantwortlich machen, nicht die Tatsache, dass es zur Anwendung der Subsumtion gekommen ist. Es gilt die Regel: |
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Für die Eskalation ist nicht die Methode, sondern der Umgang mit ihr verantwortlich! |
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