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Entscheidung ... 

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Entscheidung meint die Regelung des Konfliktes durch einen Dritten. Die Entscheidung ist das Ergebnis der Delegation im Sinne von Schwarz. Die wohl bekannteste Form einer Entscheidung ist das Gerichtsurteil. Daneben gibt es den Gerichtsbeschluss, das Schiedsurteil (Schiedsspruch), das Lynchurteil, .. immer geht es um die Entscheidung über einen bestimmten Sachverhalt oder einen Erkenntnisgegenstand. Das Gerichtsurteil Das Urteiul schließt das Verfahren einer Gerichtsinstanz ab. Wir unterscheiden das so genannte Prozessurteil und das Sachurteil. Während das erstere ledioglich auf Fragen der Unzulässigkeit eingeht, befasst sich das Sachurteil mit den inhaltlichen Aspekten des zur Disposition stehenden Prozessgegenstandes. Vom Inhalt unterscheiden wir:
  • Leistungsurteil (Der Beklagte wird zu einer bestimmten Leistung etwa zur Zahlung von Unterhalt verurteilt)
  • Feststellungsurteil (Gegenstand ist die Frage nach dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses).
  • Gestaltungsurteil (Herstellung eines - neuen - Rechtszustandes z.B. Scheidung)
Nach dem formalen Erlass unterscheiden wir:
  • Endurteil (§ 300 ZPO, der Rechtsstreit wird in der jeweiligen Instanz vollständig beendet)
  • Teilurteil (§ 301 ZPO, es wird nur über einen Teil der geltend gemachten Ansprüche entschieden)
  • Vorbehaltsurteil (§§ 302, 305, 305a ZPO),
  • Zwischenurteil (§ 303 ZPO),
  • Grundurteil (§ 304 ZPO),
  • Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO)
  • Versäumnisurteil (§§ 330 ff. ZPO.
Die inhaltlichen Bestandteile sind: ... Der Gerichtsbeschluß Der Schiedsspruch


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[Aktualisiert: 12-05-2004]
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