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Es gibt einen Zusammenhang zwischen dem Standpunkt und der Position. Eine Perspektive kann nur haben, wer auch einen Standpunkt hat. Es ist nahe liegend, dass die in Betracht genommenen Ziele innerhalb des Blickwinkels liegen müssen, den die Konfliktpartei im Einzelfall annimmt. Der Blickwinkel ist auf den Standpunkt oder die Position bezogen. Das Ziel wird aus dieser Position heraus fokussiert! Der Horizont passt sich dem Fo-kus an. Der Blickwinkel grenzt den Horizont ein, so dass nur die im Blickfeld liegenden Lösungsansätze dem definierten Sieg entsprechen. Der Umkehr-schluss ergibt den Grundsatz: Lösungsansätze, die außerhalb dieses Blickwinkels liegen, können nicht mehr wahrgenommen werden. Die Einnahme von Positionen kann zu einer extremen Verengung des Blick-feldes führen.

Beispiel: Nach einer sehr streitigen Trennung und Scheidung der Eltern leben die Kinder bei der Mutter. Der Vater arbeitete nach der Scheidung für ein Jahr im Ausland, nach seiner Rück-kehr hatte er nur noch geringen Kontakt zu den Kindern, sah aber, dass diese bei der Mutter vernachlässigt wurden. Insbe-sondere die etwas zurückgebliebene Tochter erfuhr keinerlei Förderung, so dass deren Wohl erheblich gefährdet war. Der Verdacht stand im Raum, dass der ältere Bruder sich an seiner Schwester vergangen habe. Das Jugendamt hatte in langen Gesprächen bei der Mutter erreicht, dass diese einer Unter-bringung der Tochter in einer Pflegefamilie zustimmte und ei-nen entsprechenden Antrag stellte. Da beide Eltern das Sorge-recht inne hielten, sollte der Vater nunmehr diesem Antrag der Mutter zustimmen. Der Vater weigerte sich, obwohl er in Ge-sprächen ebenfalls zum Ausdruck brachte, dass er in der Un-terbringung seiner Tochter in einer Pflegefamilie die beste Lö-sung sehe. Er wollte jedoch dem Antrag seiner Ex-Frau nicht zu-stimmen. Erst nachdem ihm der Vorschlag unterbreitet wurde, dass er selbst einen gleich lautenden Antrag stellen könne und auch in diesem Antrag die aus seiner Sicht vorliegenden Grün-de für eine Unterbringung seiner Tochter in einer Pflegefamilie darlegen konnte, war er bereit, den Weg hierfür freizugeben.
Im dem vorstehenden Beispiel hinderte die sich aus der gegnerische Positi-on ergebende Sicht den Kindesvater an der kindgerechten Zustimmung zu dem Antrag der Mutter. Hier hat die Position das Verhalten bestimmt. Wir erkennen die Regel: Positionen geben Perspektiven vor! Im Konflikt kommen unterschiedliche Perspektiven zum Tragen. Perspekti-ven, die von der Position des Konfliktbeteiligten abhängen. Es ist leicht vor-stellbar, wie nützlich die Fähigkeit ist, die verschiedenen Sichtweisen der einzelnen Konfliktbeteiligten einzunehmen. Immerhin lässt der Blickwinkel eines Konfliktbeteiligten erkennen, welche und wie viele Lösungsansätze für ihn sichtbar sind. Die Fähigkeit, die Perspektiven der Anderen einzunehmen, ist im Konflikt unterschiedlich stark ausgeprägt. Sie hängt ganz wesentlich von der Wahrnehmungsfähigkeit des Betroffenen ab. Die Wahrnehmungs-fähigkeit ist ein wichtiger Parameter, der Aufschluss über den Konfliktstand und die Konfliktgestaltung gibt. Je besser die Sichtweisen der Anderen verstanden werden, desto mehr Möglichkeiten eröffnen sich für eine konstruktive Konfliktlösung. Da ein Konflikt nicht von mehreren Personen in unterschiedlichen Situationen ausgetragen wird, unterscheiden wir folgende, voneinander abweichende Perspektiven:  Die Perspektive der Parteien.  Die Perspektive sonstiger Betroffener (z.B. Kinder).  Die Perspektive der Familie an und für sich.  Die Perspektive der Berater.  Die Perspektive des Gerichts.  Die Perspektive des Abwicklers.


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[Aktualisiert: 19-05-2004]
[Verantwortlich: Arthur Trossen]
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