|
Der umfassendste Bedarf ist der Betreuungsbedarf. Er wird leider meist erst wahrgenommen, wenn der Betroffene im Konflikt nicht mehr zu seinem Recht gelangen kann. Wenn er all seine Konfliktstrategien verbraucht hat oder für unwirksam hält. Jetzt spürt er, dass er eine umfassendere Unterstützung benötigt. Eine Unterstützung, die von der (qualifizierten) Lebenshilfe über die Erfolgshilfe, die Beziehungshilfe bis letztlich zur Hilfe in den Rechtsangelegenheiten reicht. Er benötigt nicht nur eine aufeinander abgestimmte Unterstützung bei der Entscheidung, welche Maßnahme im Konflikt zu ergreifen sei, sondern auch bei ihrer Umsetzung. Der Betreuungsbedarf setzt mit dem Konflikt ein und geht aber über die Prozessbeendigung hinaus. Er erstreckt sich somit auf die Konfliktabwicklung als Ganzes.
Leider bauen sich die angedeuteten Bedarfe nicht unbedingt kontinuierlich auf. Wie bereits ausgeführt, wirken viele Einflüsse auf den Konflikt. Entsprechend der launigen Konfliktdynamik dürften auch die Bedarfe schwankend und situationsabhängig auftreten. Für ein zielgenaues Angebot wäre es folglich hilfreich, die Konfliktlage des Betroffenen zu erkennen, um die seinem (aktuellen) Bedarf entsprechende quasi punktgenaue Dienstleistung anzubieten zu können. |