Mangel
Der Mangel wird als Auslöser und Motivator für die konfliktbezogenen Handlungen angesehen. Jeder Mangel kann ein oder mehrere Bedürfnisse auslösen.
Bedürfnis
Das oder die durch den Mangel ausgelösten Bedürfnisse wecken jeweils ein oder mehrere Interessen. Die Bedürfnisse ergeben sich aus einer individuellen Hierarchie, die der Maslow'schen Bedürfnispyramide entspricht.
Interesse
Während der Mangel und das Bedürfnis eher im Unterbewussten angesie-delt sind, dringen die Interessen häufiger an die Oberfläche des menschlichen Bewusstseins, indem sie mehr oder weniger deutlich die Handlungsziele bestimmen. Leider müssen Sie sich darauf einstellen, dass der vom Mandanten geäußerte Wunsch oder der von der Partei so vehement vertretene Anspruch nicht unbedingt seine wirklichen, zugrunde liegenden Bedürfnisse deckt. Zwei differenzieren zwischen 2 Grundannahmen:
- Der Mandant, der Mediant oder die Partei, kurz: der Konsument, hat eine mehr oder weniger konkrete Vorstellung davon, welches Ziel er anstrebt und wie er es zu erreichen gedenkt. Er glaubt mehr oder weniger sicher zu wissen, dass Andere für die Konfliktlösung einzustehen haben. Also realisiert er seine Interessen durch das, an eine andere Person zu richtende, Begehren.
- Der Konsument ist sich über seine Interessen nicht im Klaren oder er sieht keinen Erfolg versprechenden Weg, wie seine Interessen zu rea-lisieren sind.
In beiden Fällen kommt es darauf an, die zugrunde liegenden Interessen möglichst zutreffend zu eruieren, ehe sie zum Maßstab der weiteren Vorgehensweise deklariert werden.
Umsetzung
Das Interesse bedingt einen Plan zur Umsetzung. Auch insoweit sind zwei grundlegende Fälle zu differenzieren:
- Bei einem (scheinbar) geklärten Handlungsziel konzentrieren sich die Anstrengungen auf die Art und Weise, wie dieses vor dem geistigen Auge stehende Ziel zu erreichen ist. Richtet sich das Interesse auf eine vom Konfliktgegner vorzunehmende Handlung, kommt die Geltendmachung einer juristischen Forderung in der Form der Erhebung eines Anspruchs in Betracht.
- Bei einem unklaren Handlungsziel konzentriert sich die Umsetzung auf die Lösungsfindung. Das gleiche gilt, wenn die Durchsetzung einer Forderung zwar nahe liegt, die anwaltliche oder gerichtliche Vorge-hensweise jedoch für untunlich erachtet wird.
Nutzen
In jedem Fall verursacht die Art und Weise der Umsetzung eine Wirkung, die einer Analyse des Verhältnisses von Kosten und Nutzen, einer so genannten Kosten-Nutzen-Analyse zugänglich ist. Eignet sich die Intervention zur Beseitigung des Mangels, ist der Konflikt gelöst. Alle angefallenen Kosten, seien sie monetärer oder nicht-monetärer Natur werden diesem Nutzen gegenüber gestellt.
Der Kreis hat sich geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass das Lösungspentagramm lediglich eine Orientierung geben soll, die zur Realisierung eines in der Zielvereinbarung[ Zielpentagramm ] festgelegten Nutzens dient. Das Lösungspentagramm beschreibt zwar den aus der Beseitigung des konfliktbedingten Mangels bestehenden absoluten Nutzens. Es gibt diesen jedoch NICHT vor. Es ist und bleibt eine Frage des Einzelfalles, ob es überhaupt sinnvoll und vor allen Dingen auch finanzierbar ist, diesen absoluten Nutzen überhaupt zu verwirklichen. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Nutzen größer ist als der Aufwand (Kosten!) seiner Verwiklichung. Wie sich ideses Verhältnis ermitteln lässt, erläutert die so genannte Kosten-Nutzen-Relation.
Kosten-Nutzen Relation
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