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Die 5 Fragen bedeuten:
Frage 1: Was soll erreicht werden?
Zunächst erörtert der Scheidungsmanager mit dem Klienten oder der Klientin, was mit dem Dienstleistungsauftrag erreicht werden soll.
Beispiel: Herbeiführung eines Scheidungsurteils als prozessuales Ziel, gegebenenfalls auch Lösung eines Konfliktes.
Frage 2: Wozu tun wir das?
Dann fragt der Scheidungsmanager, wozu (zu welchem Zweck) das Ergebnis benötigt wird. Weiterhin erörtert er, welchen Zweck seine Dienstleistung dabei zu erfüllen hat. Mit dieser Frage wird der Bezug zu einer Etappe des Lösungspentagramms hergestellt.
Beispiel: Der Zweck der Scheidung kann eine notwendige Rechtsgestaltung sein oder auf die Lösung der Beziehung abzielen. Er kann auch den bedeutsamen Schritt in ein neues selbständiges Leben repräsentieren.
Frage 3: Für wen tun wir das?
Schließlich wendet sich der Blick auf diejenigen Menschen, deren In-teressen durch die herbeizuführende Regelung ebenfalls tangiert sein könnten.
Beispiel: Es zeigt sich im Gespräch, dass die Ehefrau weiterhin auf eine gute Beziehung zur Schwiegermutter angewiesen ist.
Frage 4: Woran messen wir den Erfolg?
Die vorletzte Frage ist die wichtigste. Sie zielt darauf ab, woran der Scheidungsmanager den Erfolg seiner Intervention (Dienstleistung) zu messen hat. Die Frage könnte auch lauten: "Wie hätten Sie es denn gerne?" oder "Woran merke ich, dass meine Dienstleistung für Sie erfolgreich endet?"
Frage 5: Wann soll das Ergebnis vorliegen?
Die Frage, wann das erwartete Ergebnis eintrifft relativiert den Erfolg, so dass der Zeitfaktor ebenfalls abzustimmen ist. |