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Der Therapeut 
Weiterführende Literatur und Links zu diesem Kapitel:
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systemischen Therapie Grundsätzliches zur systemischen Therapie von Wilhelm Rotthaus.Die systemische Psychotherapie, die systemische Beratung und die systemische Supervision bauen auf modernen Konzepten system- theoretischer Wissenschaft auf, die mittlerweile Eingang in alle Disziplinen der Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften gefunden haben. Sie ermöglichen es, komplexe Phänomene, die menschliches Leben und Zusammenleben charakterisieren, komplexitätsgerecht aufzufassen und eine passende Methodik zu ihrer Behandlung zu entwickeln. Nach systemischem Verständnis ist der Mensch immer zugleich als biologisches und als soziales Wesen zu betrachten. Die systemische Perspektive rückt deshalb die dynamische Wechselwirkung zwischen den biologischen und psychischen Eigenschaften einerseits und den sozialen Bedingungen des Lebens andererseits ins Zentrum der Betrachtung, um das Individuum und seine psychischen Störungen angemessen verstehen zu können. Die systemische Therapie und Familientherapie verfügen über eine eigene klinische Theorie und Methodologie zur Erklärung und Behandlung psychischer Störungen. Psychische Krankheiten werden als Störung der Systemumweltpassung definiert. Individuelle Symptome werden als Ergebnis von krankheitserzeugenden und -aufrechterhaltenden Beziehungsmustern im Kontext der wichtigen Bezugspersonen gesehen. Diese Personen werden deshalb nach Möglichkeit in den therapeutischen Prozess mit einbezogen. Es stehen aber auch geeignete Methoden für die Durchführung von systemischer Einzeltherapie und systemischer Paartherapie zur Verfügung. Grundlage für die systemische Praxis ist die Kooperation zwischen Hilfesuchendem und Helfer. Zentrales Arbeitsmittel ist der öffnende Dialog. Dem Klienten gegenüber bemüht sich der Therapeut, Berater oder Supervisor um eine Haltung des Respekts, der Unvoreingenommenheit, des Interesses und der Wertschätzung bisheriger Handlungs- und Lebensstrategien.
Richtlinien für die Anerkennung als "Familientherapeut/in - systemische/r Therapeut/in (DFS)" (gültig ab 02.03.96)Die Anerkennung als "Familientherapeut/in - systemische/r Therapeut/in (DFS)" ist bei der entsprechen-den Anerkennungskommission des DFS zu beantragen.Sie wird ausgesprochen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Hochschul- oder Fachhochschulabschluß im Bereich der Humanwissenschaften (Nachweis: amtlich beglaubigte Kopie des Abschlußzeugnisses) 2. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat alle Veranstaltungen des den "Richtlinien für die Weiterbildung in Familientherapie und systemischem Arbeiten (DFS)" entsprechenden Weiterbildungsganges absol-viert. Dabei sind folgende Situationen zu unterscheiden: - Die Weiterbildung erfolgte in einem Mitgliedsinstitut des DFS, dessen Weiterbildungsgang bereits als "den Richtlinien für die Weiterbildung in Familientherapie und systemischem Arbeiten des DFS entsprechend" anerkannt wurde. Nachweis siehe unter 8. - Die Weiterbildung erfolgte in einem Mitgliedsinstitut des DFS, dessen Weiterbildungsgang vom DFS noch nicht anerkannt wurde. In diesem Fall muß zunächst die vom Institut zu beantragende Anerkennung des Weiterbildungsganges durch den DFS als den "Richtlinien ... entsprechend" erfolgen. - Die Weiterbildung erfolgte in einem Institut, das nicht Mitgliedsinstitut des DFS ist. In diesem Fall ist das entsprechende Curriculum vorzulegen und ausführlich darzustellen, daß dieses den "Richtlinien für die Weiterbildung in Familientherapie und systemischem Arbeiten des DFS" entspricht. Nachweis siehe unter 8. 3. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat während des dreijährigen Weiterbildungsganges und, falls erfor-derlich, bis spätestens drei Jahre nach dessen Beendigung selbständig 150 Therapie- und Beratungs-stunden mit verschiedenen Familien und anderen sozialen Systemen unter begleitender Supervision durchgeführt. Mindestens zwei Familientherapien / systemische Therapien bzw. Beratungen liefen über längere Zeit (mindestens zehn Sitzungen). Nachweis siehe unter 8. 4. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien bzw. systemischen Beratungen sind unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu dokumentieren (mindestens Angabe von Datum und Teilnehmern der Sitzung sowie des jeweiligen zen-tralen Prozesses und der Interventionen). 5. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat während des dreijährigen Weiterbildungsganges drei Live- oder mindestens eine Live- und zwei Video-Supervisionen absolviert. In mindestens zwei dieser drei live oder mittels Video supervidierten Sitzungen zeigt der/die Weiterbil-dungsteilnehmer/in angemessenes Therapeutenverhalten. Nachweis siehe unter 8. 6. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in weist die kontinuierliche Arbeit mit Familien / Systemen durch Fall-berichte über die systemische Arbeit mit mindestens sechs Systemen (davon mindestens vier Familien) nach. Inhalte der Fallberichte sind: Darstellung der Familie / des Systems, diagnostische Feststellungen, Hypothesenbildung zum System, Auftrag, Interventionen, Therapie- bzw. Beratungsverlauf, Veränderungen, Abschluß, Reflexion Nachweis siehe unter 8. 7. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat den dreijährigen Weiterbildungsgang mit einer schriftlichen Ab-schlußarbeit und/oder durch ein Abschlußkolloquium erfolgreich abgeschlossen. Nachweis siehe unter 8. 8. Als Nachweis für die unter 2., 3., 5., 6. und 7. genannten Erfordernisse gilt entweder eine entsprechende Bescheinigung des Weiterbildungsinstituts oder, sofern dies aus dem Abschlußzertifikat hervorgeht, eine vom Weiterbildungsinstitut bestätigte bzw. amtlich beglaubigte Kopie desselben. Ausnahmeregelung Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.