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Mediation ist nicht unbedingt gleich Mediation. Es gibt, je nach der Nähe zum klassischen Streitverfahren, der Gerichtsbarkeit folgende Unterscheidung:
Die reine Mediation
Die Mediation findet ausserhalb des Gerichts und unabhängig von einem eventuellen Gerichtsverfahren statt.
Die gerichtsnahe Mediation
Die Mediation findet parallel zu einem Gerichtsverfahren statt. Meistens wird sie vom erkennenden Richter initiiert, der sein verfahren aussetzt, um die Parteien in eine mediation zu vermitteln. Vorbild dieser Verfahrensweise ist das so genannte multidoor Courthouse Modell in Amerika. Beispiele für diese Form der Mediation finden sich in verschiedenen Modellversuchen wieder: [ Justizmodell BW ] Die gerichtsinterne Mediation
Die gerichtsinterne Mediation ist ein Anwendungsfall der gerichtsnahen Mediation. Der Begriff hat sich bislang noch nicht etabliert, obwohl er eine wichtige Differenzierung innerhalb der Fälle gerichtsnaher Mediation erlaubt. Die Unterscheidung betrfft die Ausführung der Mediation. Diese ist zwar noch immer, wie die reine oder die gerichtsnahe Mediation vom Erkenntnisverfahren völlig losgelöst. Allerdings findet die Mediation - anders als die zuvor beschriebene gerichtsnahe Mediation nicht durch einen gerichtsfremden Mediator, sondern durch einen in der Sache allerdings nicht entscheidungsberufenen Richter statt, der als Richtermediator fungiert. Beispiele für diese Form der Mediation finden sich inm verschiedenen Modellversuchen wieder: [ Justizmodell Niedersachsen ] Die integrierte Mediation
Die integrierte Mediation geht davon aus, das der Konflikt grundsätzlich die formalen Grenzen der Konfliktlösungsverfahren ignoriert. Statt dessen wird der Konflikt als ein dynamischer Prozess verstanden, der fließende Übergänge von streitige in kooperative Strategien erfordert. Um diesen fließenden Übergang nicht nur nachzuvollziehen, sondern auch zu ermöglichen, soll die Mediation bereits im Erkenntnisverfahren ausgeübt werden.
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