- Braucht das Recht die Mediation?
Wahrscheinlich werden die Mediatoren diese Frage uneingeschränkt bejahen, während die juristischen Professionen diese Frage eher verneinen.
- Braucht die Mediation das Recht?
Wahrscheinlich werden die juristischen Professionen diese Frage uneingeschränkt bejahen, während die Mediatoren diese Frage uneingeschränkt verneinen.
Die merkantilen Interessen an der Mediation
Der integrierte Mediator wird beide Fragen uneingeschränkt bejahen. Die Bedeutung der Integrierten MediationEs gibt einen Zusammengang zwischen Recht und Mediation, der sich durchaus in einer Symbiose statt in einer Alternativen auflösen lässt. Immerhin ist das Ergebnis einer Mediation eine von den Medianden selbst erarbeitete Regelung. Nicht selten mündet die Mediation in einen Vertrag, der am Recht zu messen ist, wenn er wirksam und vollstreckbar sein soll. Ein weiterer Zusammenhang ergibt sich aus der Konfliktdynamik. Mit den Erkenntnissen der Konfliktevolution ist die Delagation, also die juristische Streitbewältigung durch einen entscheidungsbefugten Dritten ein Durchgangsstadium zur konsensualen Konfliktbeilegung, wie etwa der Mediation. Mithin kann die Mediation der Juristerei Ressourcen zur Verfügung stellen, wie auch umgekehrt. Die Sichtweise der integrierten Mediation erkennt den Bedarf, beide Resourcen sinnvoll miteinander zu verbinden. Ein Intersse, das sich durch die aktuelle Entwicklung zu verwirklichen scheint. Sowohl die Mediation wie auch das Gerichtsverfahren befinden sich auf einem Kurs der Annäherung.
Der Annäherungskurs
Es hat bereist mehrere Modelle gegeben, die sich teils offiziell, teils inoffiziell damit auseinandergesetzt haben, ob und inwieweit die Mediation mit dem formalen Verfahren der Justiz kompatibel ist oder nicht. Die meisten Projekte sind abgebrochen worden. Sie waren entweder nicht finanzierbar, oder es fehlte an der Akzeptanz der davon betroffenen Parteien. Aktuell zeichnet sich der Trend ab, dass es in den Verfahren der gerichtsinternen Mediation am besten gelingt, Mediationsfälle zu requirieren, wenn Sie einmal von der integrierten Mediation absehen.
Die Annäherung der Mediation an das Gericht gibt Anlas für Spekulationen und löst sogar Ängste aus. Schon ist die Rede von der Gefahr der gerichtsnahen Mediation. Manchge sehen darin neue Chancen, andere erhöhte Risiken. Kein Wunder dass es eine zunehmende Auseinandersetzungen zur Frage gibt, wie nahe die Mediation dem Gericht überhaupt kommen darf [1][2].
Wie so oft erübrigen sich die theoretischen Auseinandersetzungen, wenn Sie einen Blick auf die Praxis werfen. Zudiesem Zweck finden Sie eine kurze Darstellung der Justizprojekte, die mit Mediation - wie auch immer - im Zusammenhang stehen.
Strukturell können die Modellprojekte nach dem Verhltnis von Nähe und Distanz zum Gerichtsverfahren (Erkenntnisverfahren) unterteilt werden:
- reine Mediation
- gerichtsnahe Mediation
- gerichtsinterne Mediation
- integrierte Mediation und interprofessionelle Zusammenarbeit
- reines Gerichtsverfahren
Die nachfolgende Beschreibung der Projekte soll helfen, die Schnittstellen (Interfaces) zwischen der Mediation und dem rechtsförmlichen Verfahren aufzudecken und die Wirkweise der jeweiligen Verfahren zu beschreiben. Fragen des Aufkommens und der Vermarktbarkeit werden mit den ökonomischen Ausführungen behandelt.
Der Einfluss des Marktes
Reine Mediation
Bei der "reinen Mediation" unterstützt eine dritte, neutrale Person ohne Entscheidungskompetenz die Parteien dabei, eine eigene Lösung zu finden mit der sie den Konflikt selbst regulieren können.
Erläuterungen über die reine Mediation
Gerichtsnahe Mediation
Bei der gerichtsnahen Mediation ermutigt der erkennende Richter die Parteien zur Mediation und vermittelt in eine reine Mediation, also ein externes Verfahren, das außerhalb des Gerichts statt findet. Projekte die diesem Konzept unterliegen sind:
Baden Würtemberg
Köln
Nürnberg
Österreich
Gerichtsinterne Mediation
Auch hier findet die Mediation als ein eigenes Verfahren nach Vermittlung des erkennenden Richters statt. Deshalb ist es korrekt, auch von einer ge-richtsnahen Mediation zu sprechen. Ein markanter Unterschied zu dieser ist jedoch die Tatsache, dass der Mediator ein nicht erkenntnisbefugter Richter ist, der die Mediation in der Funktion eines Mediators innerhalb des Gerichts und für die Parteien kostenfrei durchführt. Projekte die diesem Konzept unterliegen sind:
Bayern
Berlin
Niedersachsen
Freiburg
Sachsen-Anhalt
Rostock
integrierte Mediation und interprofessionelle Zusammenarbeit
Die integrierte Mediation ist kein eigenständiges Verfahren, aber eine Ver-fahrensweise in einem vorgegebenen Verfahrensumfeld, wie beispielsweise einem Gerichtsverfahren, in dem es mediative Kompetenzen und Prinzipien einbeziehen kann. Projekte die diesem Konzept unterliegen sind: Regensburg
Koblenz
Reines Gerichtsverfahren
In der hier verwendeten Terminologie meint dies ein gerichtsverfahren, in dem der richter als neutrale Dritte Person seine Entscheidungsmacht zur Fallösung nutzt.
Erläuterungen über das konventionelle Gerichtsverfahren
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