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Das Cochemer Modell als Prototyp |
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Der prototypische Arbeitskreis ist der 1992 gegründete Arbeitskreis "Trennung und Scheidung" in Cochem.
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Entstehungsgeschichte |
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Zunächst ging es dem Jugendamt, der Beratungsstelle und dem Gericht 'nur' um eine kritische Auseinandersetzung über die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit (oder besser der Nicht-Zusammenarbeit) in Sorgerechtsverfahren. Aus diesen Gesprächen entstand die Initiative für einen Arbeitskreis. Man wollte die Gesprächsrunde fortsetzen und dabei die verschiedenen, an Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren beteiligten, Professionen zusammenbringen. Es wurde offenkundig. dass das Wissen über die verschiedenen Professionen untereinander sehr mangelhaft und von Berührungsängsten geprägt war. Besonders von Vorurteilen betroffen war die Gruppe der Rechtsanwälte, die aus Sicht der Sozialarbeiter und Psychologen zu Konfliktverschärfungen innerhalb der Verfahren beitrugen. Die zunächst Unregelmäßig stattfindenden Gesprächsrunden Wurden gerade Von den Rechtsanwälten nur sehr zögernd angenommen. Im Laufe der Zeit Wurde jedoch der Kreis immer größer, sodass schließlich im Jahre 1993 ein Arbeitskreis gegründet wurde, der sich zunächst folgende Aufgaben stellte:
Institutionen und Personen, die bei Trennung und Scheidung Von Eltern beteiligt sind, miteinander ins Gespräch zu bringen, um Vorgehensweisen und spezielle Hilfsangebote untereinander bekannt zu machen.
Formen der Kooperation zu entwickeln und zu praktizieren
die Öffentlichkeit zu informieren7). Heute gehören dem Arbeitskreis die Mitarbeiter der entsprechenden Abteilungen des Jugendamtes, die Mitarbeiter der Erziehungs-, Ehe-, Familien-, Lebensberatungsstelle Cochem, den Familienrichtern des Amtsgerichtes, alle Rechtsanwälte des Amtsgerichtsbezirkes Cochem- Zell und die forensischen Psychologen an. |
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Aufgaben |
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Der regelmäßige intensive Austausch und die Zusammenarbeit aller Arbeitskreismitglieder hat im Laufe der Zeit dem Arbeitskreis einen neuen gemeinsamen Inhalt gegeben. Durch die Vernetzung der beteiligten Institutionen und Beteiligten wird eine Deeskalation der Scheidungssituation im Interesse der betroffenen Kinder angestrebt. Die Arbeitskreistreffen finden alle drei Monate -unter einem mehrheitlich beschlossenen Thema -statt. Nachdem mittlerweile zwischen allen Professionen ein gemeinsamer Konsens gefunden wurde und die spezielle' Prob!ematik der Scheidungskinder das gemeinsame Anliegen geworden ist |
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Arbeitsweise |
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Familiengericht, Richter: Wenn bei der richterlichen Anhörung deutlich wird, dass das Verfahren strittig ist, werden die Parteien von Seiten des Richters auf die Auswirkungen für die Kinder hingewiesen und auf die Möglichkeit der Beratung aufmerksam gemacht, unter Umständen in einzelnen Fällen auch unter dem entsprechenden Druck. Wenn die Eltern strittig sind und bis zu Beginn der Anhörung nicht zu einer Beratung bereit waren, so bewirkt oft das Setting des Gerichts eine Meinungsänderung. An dieser Stelle wird die Verhandlung unterbrochen und das Ehepaar in Begleitung eines Anwaltes oder auch eines Mitarbeiters des Jugendamtes der entsprechenden Beratungsstelle zugeleitet. Ein konfliktverschärfender Schlagabtausch der Anwälte findet bei Sorgerechtsentscheidungen nicht statt. Anträge zum Kindeswohl im Familiengerichtsverfahren werden nicht mehr als Eilanträge gestellt oder verhandelt.
Ortsfremde Anwälte, die die Arbeitsweise des Familiengerichtes Cochem-Zell nicht kennen, erleben unter Umständen eine Enttäuschung, wenn ihre vorbereitete Strategie erfolglos bleibt. Alle Versuche, die Interessen des Klienten ohne Rücksicht auf das Kindeswohl durchzusetzen, werden von Seiten des Richters nicht akzeptiert. Zur Ermittlung der Kindesinteressen führt der Richter Hausbesuche durch um die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung zu hören.
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Anwälte: Erste Anlaufstelle für die zur Scheidung entschlossenen Ehepartner sind in der Regel die Anwälte. Hier wird bereits, sind von dem Trennungsverfahren Kinder betroffen, auf die Möglichkeit der Beratung In den entsprechenden Beratungsstellen hingewiesen und gegebenenfalls Termine mit diesen vereinbart. Schon bei den ersten Gesprächen klären die Anwälte fachkundig über die Auswirkungen von Elternkonflikten auf die Kinder auf; Schriftsätze werden grundsätzlich nicht streit- und konfliktfördernd aufgesetzt. |
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Jugendamt: Das Jugendamt ist nicht länger ein aliud in der Verfahrensbewältigung. Es kann seinen Beratungsauftrag nach KJHG besser auf den streitigen Ablauf des Gerichtsverfahrens abstimmen und somit "kundennäher" gestalten |
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Beratungsstellen: Durch die interdisziplinäre Konfliktsteuerung stehen die Beratungsstellen in verschiedenen Fragen nicht mehr alleine; Rücksprachen, z.B. mit Anwälten, Richtern, Jugendamt und Psychologen, können in der Beratung durchaus hilfreich sein (immer unter der Berücksichtigung der Schweigepflicht). Die größte Anforderung wird jedoch an die Flexibilität der Beratungsstellen gestellt, da an den entsprechenden Sitzungstagen des Familiengerichtes spontane Erstgespräche und Terminierungen notwendig sind. In Fällen, wo der Familienrichter während der Anhörung der Parteien zu einer Inanspruchnahme einer Beratung drängt, auffordert oder die Empfehlung dazu ausspricht, muss sofort nach Unterbrechung der Anhörung eine Terminierung möglich sein. Von der Qualität der Beratung hängt der Erfolg des Konzepts des AKTS wesentlich ab. Der betreute oder begleitete Umgang nimmt neben der Vermittlungstätigkeit einen breiten Raum ein. "Wenn sich Eltern im Familiengerichtsverfahren dennoch weiter um die Kinder streiten, kann der Auseinandersetzung durch betreute Besuche Schärfe genommen werden. Betreute Besuche verfolgen das Ziel, dem Kind und beiden Elternteilen einen konfliktfreien Umgang als Vater und Mutter zu ermöglichen." |
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Auswirkungen und Nebeneffekte |
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Als Auswirkung der Tätigkeit des Arbeitskreises lassen sich folgende Punkte benennen:
deutliche Erhöhung der "gemeinsamen Sorge"-bereitschaft der Eltern
Reduzierung der Folgekosten (anhängige Familiensachen kommen seltener vor, Hilfen zur Erziehung werden weniger oft nötig)
Reduzierung der strittigen Familiensachen
deutliche Reduzierung von Anwaltswechsel (Klienten neigen dazu den Anwalt zu wechseln, wenn er ihnen nicht bissig genug erscheint)
durch den Interdisziplinären Arbeitskreis können neue rechtliche Anforderungen gemeinsam umgesetzt werden |
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Was hat das mit der integrierten Mediation zu tun? |
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Nun, die Antwort ist leicht. Kooperative, auf einen Konsens hiweisende Strategien sind dort leichter einzusetzen, wo die Streitsysteme (Konfliktumgebung) eine hohe Kooperationsbereitschaft haben. Diese Kooperationsbereitschaft wird durch die Arbeitskreise Trennung-Scheidung deutlich spürbar gefördert. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte unseren Beitrag zum -> Multimedia Wettbewerb 2002 |
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