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Gerichtsverfahren

Rechtsprechung und Rechtsverwirklichung


Der moderne Rechtsstaat nimmt für sich das Justizmonopol (Rechtspflegemonopol) in Anspruch, d.h. er verbietet seinen Bürgern die eigenmächtige, gewaltsame Verfolgung und Durchsetzung eines Rechts und verweist sie statt dessen auf die staatliche Justiz. Die Justiz bildet als Judikative neben der Legislativen und der Exekutiven die dritte Gewalt im Staat. Aus dem Justizmonopol folgt die Verpflichtung des Staates zur Justizgewährung, d.h. zur Schaffung von Rechtspflegeorganen und zur Gewährleistung eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens. Der Staat kommt dieser Verpflichtung durch die Einrichtung von Gerichten und die verfahrensmäßige Eröffnung bestimmter Rechtswege nach.

Konfliktintervention

Ganz zweifellos können zivilgerichtliche Verfahren, insebsondere Familien, Nachbarschafts- Erbauseinandersetzungs- und sonstige auf Beziehungen wirkende Gerichtsverfahren maßgeblichen Einfluss auf den Konfliktverlauf nehmen. Im Idealfall trifft das Gericht eine Entscheidung, die von den Parteien akzeptiert wird und geignet ist den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Leider weicht die Realität von dem Idealfall ab. Rechtsfriede bedeutet demzufolge auch lediglich, dass der Rechtsweg erschöpft ist, nicht etwa, dass es gelungen ist, ein gerechtes Ergebnis herbeizuführen. 

Dass es nicht immer gelingen kann, Gerechtigkeit herzustellen, scheinen die Bürger der Deutschen Justiz wenigstens nachzusehen. Hier hat die Justiz gar keinen schlechten Ruf. Auch die Nachfrage nach Justiz ist eher steigend.

Zahlenmaterial 

Machtverschiebung


Der markanteste Unterschied der Gerichtsverfahren zu anderen Verfahren der Konfliktlösung ist durch die besondere Rolle eines mit staatlicher Macht ausgestatteten, neutralen und in jeder Hinsicht von den Parteien unabhängigen Entscheiders. Mit der Übergabe der Entscheidungsgewalt an die staatliche Macht entsteht zumindest idealtypisch zwischen den Parteien ein Machtausgleich, der eine Chance für eine gerechte, nicht vom Machtübergriff einer dominanten Partei beeinflussbare Entscheidung gewährt. Vor Gericht sind eben alle Menschen gleich oder sie sollten es zumindest sein. 

Kommunikationsausrichtung


Weil sich das Verfahren auf die Entscheidung des Dritten konzentriert, kommunizieren die Parteien bzw. Parteivertreter in einer Weise, die sich dem Dritten zuwendet und NICHT, zumindest nicht in erster Linie an die Gegenseite. Im konventionellen Gerichtsverfahren kommt es deshalb entscheidend darauf an, den Richter von der Forderung zu überzeugen, nicht den Prozessgegner!  

Zielsetzung


Die dem klassischen Zivilgerichtsverfahren zugrunde liegende Strategie ist die eines Nullsummenspiels. 

Das Nullsummenspiel

Um zu gewinnen, genügt es, den gegner zum Verlierer zu machen

Die Win-win Logik

Recht nützlich



Seit dem Aufkommen der Mediation sind die Diskussionen über den Nutzen der justizförmigen Verfahren und über die Kompetenz der Justiz neu entfacht worden. Es gibt eine Reihe von Modellversichen, die den Erfolg neuer und innovativer Verfahrensweisen dokumentieren

Justizmodelle


Marginalie
Quereinstieg zur Strategie
Handlungsoptionen
Zielvereinbarung
Lösungspentagramm
Strategien
Potenzialbereich
win-lose Strategie
win-win Strategie
Integrierte Mediation

Zusammenfassung
Strategien kollidieren und überlagern sich!

Fundstellen und Links
  1. Gerichte
    Gerichtsorganisation in Deutschland
    [ LINK ]
  2. Gerichtsverzeichnis
    Ein Projekt der Forschungsgruppe Rechtsinformatik
    [ LINK ]
  3. Zuständiges Gericht
    Die Suche nach dem zuständigen Gericht bei Jusline
    [ LINK ]
  4. Orte und Gerichte
    Hier können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland ermitteln
    [ LINK ]
Weitere Links finden Sie in unserem Link- und Fundstellenverzeichnis

Autor
Arthur Trossen

 Wo geht es weiter?
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[Aktualisiert: 11-09-2005]
[Verantwortlich: ]
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