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Schlichtungsverfahren

"schlichten ist besser als richten", sagt man.


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Zusammenfassung
Strategien kollidieren und überlagern sich!

Fundstellen und Links
  1.  
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Autor
Arthur Trossen


Noch weniger förmlich und verbindlich als eine ordentliche Gerichtsverhandlung oder eine Schiedsgerichtsverhandlung ist die Schlichtung.

Hier agiert zumeist nur ein Vorsitzender als Vermittler zwischen den Parteien. Dieser kann am Ende des Schlichtungsverfahrens zwar eine Entscheidung verkünden, diese ist jedoch für die Parteien nicht bindend. Jede Partei kann zu jedem Zeitpunkt das Verfahren abbrechen und eventuell ein staatliches Gericht anrufen.

Wie bei allen alternativen Konfliktlösungen basiert die Schlichtung auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Ausnahmen hiervon bilden die in einigen Bundesländern erlassenen Schlichtungsgesetze, die die Durchführung eines solchen Verfahrens als notwendige Voraussetzung für eine spätere Klage bei bestimmten Streitgegenständen vorsehen.

[ 15a EGZPO ]

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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[Aktualisiert: 21-09-2005]
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