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Nutzen

Der Nutzen der Mediation


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Anders als die Juristen fokussieren die Mediatoren nicht die aus einem Sachverhalt resultierende Rechtsfolge. Für sie steht das Interesse der Parteien an einer optimalen Regelung ihres Konfliktes im Mittelpunkt ihrer Betrachtungen. 

Rechtsfolge als Ergebnis


Das Ergebnis der Mediation ist eine den Konflikt beilegende (regulierende) Vereinbarung. Also, die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Das stimmt mit dem Ergebnis etwa eines Gerichtsverfahrens überein. 

Interesse als Grundlage


Im Gegensatz zu dem Gerichtsverfahren leitet die Mediation die Rechtsfolge nicht aus vorgegebenen Rechtssätzen ab, sondern aus der jeweiligen Interesse der Medianden, und zwar ALLER Medianden. Der Nutzen des Mediationsverfahrens besteht also darin, das die Medianden eine Rechtsfolge herbeiführen, die auf ihre Interessen zugeschnitten sind. Übrigens ergibt sich dieser Zusammenhang zwischen dem Interesse und dem Nutzen schon aus der Semantik. Denn der aus dem Lateinischen stammende Begriff des Interesses bedeutet ins Deutsche übersetzt so viel wie: "Es bringt Nutzen!"

Kosten als Relativator


Leider kann die Nützlichkeit der Dienstleistung nicht allein aus dem Verfahrensziel abgeleitet werden. So wie die Nützlichkeit der juristischen Dienstleistung nicht allein aus dem Obsiegen eines Prozesses zu bewerten ist, kann auch das interessengerechte Ergebnis der Mediation nicht automatisch mit dem Produktnutzen gleichgesetzt werden. Die Nützlichkeit des jeweiligen Konfliktlösungsverfahrens ergibt sich aus einer individuellen, nur dem Konsumenten möglichen Bewertung. Zwar können wir davon ausgehen, dass die Mediation eine (vollständige) Konfliktlösung herbeizuführen vermag. Der wirkliche Nutzen der Dienstleistung oder des Verfahrens zeigt sich dem Konsumenten jedoch erst nach einer Abwägung des Verhältnisses von Nutzen und Aufwand. 

Eine Dienstleistung, die den Erfolg mit geringerem Aufwand herstellen kann, wird von dem Konsumenten als nützlicher empfunden als eine Dienstleistung, die zwar den Erfolg herbeiführt, dafür jedoch einen hohen Aufwand erfordert.
 

Mithin kommt es darauf an, nicht nur die Erfolgsträchtigkeit der Mediation darzulegen, sondern auch deren Vorteilhaftigkeit im Vergleich zu anderen Dienstleistungen. 

Nutzenbeschreibung


Dem Mediator fällt es schwer, das konkrete Ergebnis seines Wirkens in der Form einer antizipierenden Nutzenbeschreibung zu formulieren. Im Vorfeld einer Mediation kennt er weder die Interessen der Medianten noch die Ebene, auf der sich ein Interessenausgleich herstellen lässt. Mithin gelingt es ihm zu diesem Zeitpunkt noch nicht, den Ausgang der Mediation - und somit den zu erwartenden Nutzen - auf einer für den Mandanten plan- und berechenbaren Weise zu beschreiben. Allgemeine Ankündigungen wie etwa: "Mit der Mediation erzielen Sie ein besseres Ergebnisse als mit dem Gerichtsverfahren" überzeugen den Konsumenten schon deshalb nicht, weil er sie als allgemeine Werbeanpreisungen wahrnimmt und keine eigene Vorstellung von einem Ergebnis hat das sein Rechtsgefühl (und damit auch ihn als Person) in Frage stellt. 

Aufwand


Tatsächlich relativiert sich der Nutzen einer Mediation bei genauerem Hinsehen durch den vom Medianten zu erbringenden Aufwand. Je nach der Konfliktlage ist der von ihm geforderte emotionelle Beitrag so groß, dass er den Blick auf die möglichen Vorteile verdeckt. Der kognitive Hinweis auf die Mediation wirkt in dieser Situation nicht gerade überzeugend. Der Betroffene plant seinen Konflikt auf der Basis eigener Erfahrungen. Wahrscheinlich ist die Mediation eine für ihn noch völlig ungewohnte Form der Konfliktbewältigung. Zu ihr muss erst ein Vertrauen wachsen. Dies geschieht am besten durch geeignete Vorbilder und Gelegenheiten zur Erweiterung der eigenen Konflikterfahrungen.

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[Aktualisiert: 21-09-2005]
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