SITEMAP SUCHE DRUCKEN IMPRESSUM KONTAKT INTEGRIERTE MEDIATION INTRANET FÜR MITGLIEDER LANDESKONFERENZ JUSTIZ PORTA FAMILIA AUSBILDUNG
 
 
Start
Verwaltung
Informationen
Wissen
Handeln
Zielsetzung
Strategie
Verfahren
Einteilung
Beratung
Verhandlung
Aufklärung
Mediation
Herkunft
Definition
Anwendbarkeit
Standards
Nutzen
Ablauf
Fakten
Schlichtung
Schiedsgericht
Gericht
Methode
Prinzipien
Beruf
Markt
Lösung
Verein
Projekte
Meinungen
Service
Ende




Definition Mediation

Mediation ein Verfahren der Streitvermittlung?


Marginalie
Quereinstieg zur Mediation
Voraussetzungen
Ablauf
Integrierte Mediation
Mediation und Recht
Mediator


Fundstellen
  • [1]
    Definition Mediation (Mähler)
    Zeitschrift KON:SENS 1999, Seite 200
  • [2]
    Definition Mediation (Haft)
    Handbuch Mediation, S. 76 Beck Verlag 2002
  • [3]
    Was ist Mediation?
    Zur Definition der Mediation
    [ LINK ]
Links (extern)
Es gibt unterschiedliche Anforderungen, die an eine Definition der Mediation zu stellen sind, je nachdem ob sie gegenüber einem Laien oder einem Fachmann abzugeben ist. 

Definition für den Fachgebrauch


Wörtlich übersetzt bedeutet Mediation 'Vermittlung'. In fachlicher Hinsicht soll sich diese Beschreibung nach Dr. Georg Mähler wie folgt konkretisieren:

Definition: 

Mediation ist ein freiwilliger Prozess, in dem Konfliktpartner mit Hilfe eines neutralen Dritten ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis gemeinsame, aufeinander bezogene, nach Möglichkeit wertschöpfende Entscheidungen treffen, die von dem wachsenden Verständnis von sich selbst, dem anderen und ihrer Sicht der Realität aufbauen [1].


Die Definition des Begriffs der Mediation ist indes nicht einheitlich. Prof. Dr. Haft z.B. sieht in ihr eine Verhandlungsform. beschreibt die Mediation wie folgt:

Definition: 

Mediation ist die Unterstützung einer Verhandlung durch einen neutralen Helfer, der seine Tätigkeit als schlichte Dienstleistung begreift und ausübt [2].


Die Definition von Lenz/Müller, München lautet:

Definition:

Mediation ist ein von einem neutralen Dritten moderiertes Konfliktlösungsverfahren, dessen charakteristisches Merkmal ein von den Konfliktparteien gemeinsam erarbeiteter, akzeptierter und vereinbarter Ausgang unter größtmöglicher Schadensbegrenzung bei gleichzeitiger Wahrung der persönlichen sowie geschäftlichen Interessen der Kontrahenten ist [3].


Es gibt eine Unzahl von Definitionen und Definitionsversuchen, die wir hier nicht einmal ansatzweise auflisten können. Jede Definition verfolgt einen anderen Schwerpunkt. Manche stellen auf das Ergebnis ab, andere auf den Prozess. Im juristischen Bereich sind (leider) diejenigen Definitionen gängig geworden, die die Mediation als ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktbewältigung eines nicht entscheidungsbefugten Dritten ansehen.

Definition für die Akquise


Dass die fachlichen Definitionen der Mediation den Laien eher verschrecken wissen Mediatoren spätestens, seit sie sich mit Fragen der Vermarktung befassen. Die detaillierten Definitionen verwirren ohne dass sie dem Laien eine Vorstellung von dem vermitteln, worum es genau geht. Der Laie kann sich unter der nachfolgenden Definition einiges vorstellen:


Definition: 

Mediation ist ein kommunikatives Verfahren zur Streitbeilegung







Wo geht es weiter?
Zum Thema passen folgende Seiten:

[ Übersicht Abschnitt Verein
[ Mitgliedschaft ]

[Zum Seitenanfang]
[Zurück]
[Weiterempfehlen]
[Drucken]
[Volltextsuche]
[Aktualisiert: 21-09-2005]
[Verantwortlich: Redaktion]
© Alle Rechte vorbehalten