Der Rechtsanwalt
Advokaten werden immer gebraucht oder etwa nicht? |
Zusammenfassung
Ein Rechtsanwalt kann sehr nützlich sein. Er kann aber auch dazu beitragen, den Konflikt verschärfen.
Kontextbezogene Fragen
Fundstellen
- [1] Die Berufe und ihre Rollen
- [2]
Anwaltliche Tätigkeit Rechtliche Grundlagen der anwaltlichen Tätigkeit und besondere Erscheinungsformen des Anwaltsberufs von Dr. Matthias Kilian, Rechtsanwalt [ LINK ] |
Links
-
Freie Berufe Berufsrechte der freien Berufe.
Synopse Berufsrechte sichern Verbraucherschutz [ LINK ] |
Rechtsanwalt Berufsbeschreibung des Arbeitsamtes [ LINK ] |
RVG Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz [ LINK ] |
Die BORA Berufsordnung für Rechtsanwälte [ LINK ] |
-
Rechtsberatungsgesetz Veröffentlichungen zum Rechtsberatungsgesetz [ LINK ] |
Anwaltsausbildung Über den Stand der Diskussionen um die Anwaltsausbildung (DAV) [ LINK ] |
Berufsbild Rechtsanwalt Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten (sich aber nicht zu fragen wagen). Eine Broschüre des Landes NRW [ LINK ] |
- Links
- Fundstellen
- Verzeichnisse
Autor
Arthur Trossen
|
Der Beruf des Rechtsanwaltes ist vielschichtig. Er ist Interessenvertreter, Berater, Beistand. Mit diesen Begriffen ist die klassische Sichtweise des Berufes wohl vollständig umschrieben.
Der Anwalt als Organ der Rechtspflege
Auch wenn der Anwalt als ein Organ der Rechtspflege angesehen wird, lässt ihm seine Unabhängigkeit einen ausreichenden Spielraum, die Ausgestaltung seiner beruflichen Tätigkeit nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und eigenen Erfolgekonzepten für eine Konfliktlösung zu unterwerfen [1]. So bleibt es ihm überlassen, ob er in die Rolle des forschen Angreifers (Mietmaul, Rächer) schlüpft oder in die des besonnenen Verhandlers und Taktieres.
[ Die Berufe und ihre Rollen ]
Wie der Anwalt seine Rolle auszugestalten hat, ergibt letzten Endes der gesetzliche bzw. der individuelle Auftrag!
|
Ausstellung: im Holz, Heinisch |
 |
Diese Kohlezeichnung von Philipp Heiniesch heißt: "Der Rechtsanwalt im Unterholz". Sie trägt den Untertitel: "
... wenn zwei sich streiten, freut sich der Anwalt
|
|
|
Der gesetzliche Auftrag
Die BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte) besagt im § 1 in der Fassung vom 1.1.2003, dass der Rechtsanwalt als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern hat.
|
Der gesetzliche Schutz
Die Tätigkeit der Rechtsanwälte wird durch das sogenannte Rechtsberatungsgesetz geschützt. Das Rechtsberatungsgesetz wurde am 13.12.1935 erlassen. Der Zweck des Gesetzes ist (zumindest aus heutiger Sicht) die Qualitätssicherung in der Rechtsberatung. Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es unter Androhung einer Geldbuße bis zu 10.000.- DM allen Bürgern, "geschäftsmäßig" andere rechtlich zu beraten oder sonst fremde Rechtsangelegenheiten ohne Erlaubnis "geschäftsmäßig" zu besorgen. |
Haftung
wird ausgeführt |
Ausbildung
Für eine konfliktvermeidende und streitschlichtende Begleitung des mandanten bedarf es eigentlich der Kenntnis eines Konfliktmanagements. Dies ist in den juristischen Berufsausbildungen aber noch nicht vollständig integriert. Die Ausbildung zum Anwalt ist mit der Ausbildung zum Richter nahezu identisch. Es gibt zwar politische Ansätze, die darauf abzielen, die Ausbildung zum Anwalt eigenständig(er) zu gestalten. Sie wollen den jungen Anwalt besser auf die berufsspezifischen Anforderungen vorbereiten. Eins Abspaltung ist bisher aber noch nicht erfolgt (siehe die Ausführungen des Dt. Anwaltsvereins zum Stand der Diskussionen um die Anwaltsausbildung). Sie benötigen ein Hochschulstudium und ein anschließendes 2. Staatsexamen. |
|
Zulassung
Die Zulassung wird von der Bundesrechtsanwaltskammer vergeben. |
Der Anwalt als Unternehmer
Als ein Organ der Rechtspflege unterliegt der Anwalt bestimmten Restriktionen. Mit der aufschwappenden Anwaltsschwemme wachsen Anforderungen an ein Wirtschaften, das mit dem Status als Organ der Rechtspflege nur bedingt vereinbar ist.
-> Werbeverbote
-> Leistungsbeschreibung - Seelsorge
|
Wo geht es weiter?
Wenn Sie nicht gezielt nach einer Lösung suchen,
dann sollten Sie sich die folgende Seite(n) ansehen
[ Übersicht über die Berufe rund um den Konflikt ] |
|