Das Modell in Baden-Württemberg
Gerichtsnahe Mediation
2000-2001
Unter Federführung des Justizministeriums Baden-Württemberg wurde in den Jahren 2000 und 2001 im Rahmen des dort angesiedelten Arbeitskreises zur Förderung der freiwilligen außergerichtlichen Konfliktbeilegung ein Modellversuch zur gerichtsnahen Mediation durchgeführt, den die Universität Tübingen wissenschaftlich begleitete. Auch hier ging es darum, die Mediationsbereitschaft der Parteien zu wecken, damit der Richter eine Mediation empfehlen kann. Nehmen die Parteien diesen Vorschlag an, wird das gerichtliche Verfahren ausgesetzt. Die Auswertung des Modellversuchs erfolgte anhand von 62 abgegebenen Fragebögen, die von Richtern und Mediatoren unter Wahrung datenschutzrechtlicher Belange ausgefüllt wurden. Die Auswertung ergab folgendes Bild:
- In 62 Fällen wurde eine Mediation angeregt.
- In 25 Fällen scheiterte die Anregung. Es fiel auf, dass die Parteien anwaltlich vertreten waren.
- In 37 Fällen war die Anregung erfolgreich.
- 11 der erfolgreichen Anregungen erfolgten durch das Gericht.
- 26 erfolgten auf eigene Initiative der Parteien, ohne dass ein Verfahren anhängig war.
- Von den 37 erfolgreich angeregten Mediationsfällen, scheiterten die Parteien in 8 Fällen schon am Abschluss der Mediationsvereinbarung,
- in 27 Fällen kam die Mediation zu dem erfolgreichen Abschluss einer Vereinbarung.
Beeindruckend war die Beobachtung, dass keine der in der Mediation erzielten Vereinbarungen in einen Prozessvergleich umgesetzt wurde. Auffallend war ferner, dass die Parteien fast immer in der Lage waren, ihren Konflikt zu lösen, nachdem sie zu einer Mediation entschlossen waren.
Im Ergebnis enttäuschte der geringe Erfolg der richterlichen Mediationsvermittlung so sehr, dass die Frage aufkam, ob sich die Verfahren, wenn sie bei Gericht anhängig waren, überhaupt noch für eine Mediation eigneten.
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