Das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern
Gerichtsinterne Mediation
ab 2005
Das LG und das OLG Rostock hatten sich in Sachen Mediation bereits durch ihre Grundsatzentscheidung zu der Frage einen Namen gemacht [1], inwieweit die Ausübung der Mediation eine Rechtsberatung sei, deren Ausübung nur durch Rechtsanwälte zulässig sei. Nun nimmt das OLG die praktische Ausführung der Mediation selbst in die Hand und wird selbst zu einem der Mediationsanbieter.
Das Projekt folgt dem Konzept der gerichtsinternen Mediation in Niedersachsen. Es wird an folgenden Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt: Oberlandesgericht Rostock, das Landgericht Rostock, das Landgericht Stralsund, das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald, das Verwaltungsgericht Greifswald, das Verwaltungsgericht Schwerin und das Sozialgericht Rostock.
Diese Gerichte bieten den Parteien als zusätzliches Angebot und als weitere Chance einer besseren Konfliktlösung die Mediation im Gerichtsverfahren durch ein freiwilliges Vermittlungsgespräch durch einen neutralen Richtermediator an. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden die Mediatoren des Verwaltungsgerichts Greifswald dabei als ersuchte Richter auch in beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und beim Verwaltungsgericht Schwerin anhängigen Verfahren tätig.
Wie durch dir Riochtermediatoren Mahmens und Mack-Oberth auf dem Mediationskongress 2005 in Köln zu erfragen war, unterscheidet sich dieses Projekt von dem in Göttingen (Niedersachsen), dass die Richtermediatoren keine zeitlichen Vorgaben und Bindungen einzugehen haben. Die Mediation könne also hier in ihrem vollen zeitlichen Umfang durchgeführt werden. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass schätzungsweise von 2.500 Neueingängen 1.000 Verfahren dem Richtermediator vorgelegt würden, der in 60% der Fällen die Zusage zur Mediation erhalte.
Die Ausbildung der Richterinnen und Richter betrug 120 Stunden.
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