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Produkt-Ressourcen (I)

Die Produkte verbergen ein bedeutendes Marktpotenzial!


In ihrer Praxis erfahren auch die Juristen tagtäglich etwas über den Zusammenhang zwischen Streitlust, Ängstlichkeit, Wut und Rache einerseits sowie der Rechtsanwendung andererseits. Tatsächlich wenden insbesondere die Familienanwälte in ihrer Rechtsberatung einen relativ hohen (Zeit) Anteil auf, den sie den emotionalen Belangen des Mandanten widmen. Ich umschreibe die Hinwendung zu den emotionalen Bedürfnissen des Mandanten ebenso unscharf wie einprägsam mit dem Begriff der Seelsorge. 

Mehrere unrepräsentative Befragungen von Anwälten ergaben, dass sich deren produktives Leistungsspektrum aus den Elementen
  • Rechtsberatung,
  • Rechtsvertretung und
  • Seelsorge 
zusammensetzen. Zur Quantifizierung gaben die Familienrechtsanwälte an, der seelsorgerische Anteil ihrer Arbeit betrage mindestens 25% ihrer Gesamtleistung. 

Konflikt: Seelsorge

Die betriebswirtschaftliche Interpretation belegt, dass die Rechtsanwälte ihre Leistung nur zu 75% in ihre Kernkompetenz einsetzen können. 25% ihrer Ressourcen könnten durch eine „seelsorgerische“ Kompetenz optimiert werden. 

Empfehlung No 1: Ressource Seelsorge optimieren!


Die Optimierung der Ressource Seelsorge kann in mehrfacher Weise erfolgen: 
  • Auslagerung 
    Zur Auslagerung bietet sich die Mediation an. Sie hält einen großen Teil des zur Ableistung der seelsorgerischen Zuwendungen erforderlichen Wissens vor. Die Mediation wäre auch ohne weiteres in der Lage, die Rechtsanwendung mit dem dahinter stehenden Menschen und seinen Interessen zu verbinden.
  • Honorierung
    Wenn der übergroße Umfang seelsorgerischer Leistungen wie ein Fremdkörper wirkt, dann sollte dieser Fremdkörper auch einer eigenen Honorierung zugeführt werden. Voraussetzung wäre eine Ausbildung (wie z.B. der Studiengang zum Scheidungsmanager).
  • Werbung
    Viele Anwälte halten die Seelsorge für ein notwendiges Beiprodukt, ohne das ihre Kunden ihre juristische Dienstleistung nicht in Angriff nähmen. Leider wird diese Kompetenz nicht in der Akquise aufgelistet. Wahrscheilich, weil dazu eine Ausbildung fehlt.

Auch der Richter berührt mit seiner Arbeit seelsorgerische Belange, zumindest in dem hier verstandenen Sinn der Interessen- und Bedürfniszuwendung. Leider liegen mir keine Angaben vor, ob die Richter diesen Leistungsanteil für sich in Anspruch nehmen und inwieweit sie ihn quantifizieren. Besonders in den Familiensachen ist die Seelsorge mit den Interessen der Beteiligten verwoben. Da der Richter jedoch keinen direkten Kontakt zu den Betroffenen unterhält, scheint der seelsorgerische Leistungsanteil für ihn sicherlich erheblich geringer zu sein. Diese Ansicht wird verstärkt, weil er sich – im Gegensatz zu den Anwälten nicht als ein Interessenvertreter sieht. Tatsächlich ist er nicht der Interessenvertreter einer einzelnen Partei. Im Interesse einer Regelung, die von den Parteien insgesamt zu akzeptieren ist, muss auch er die Nützlichkeit der Entscheidung und somit die Interessenlage beider Parteien im Auge behalten. Die seelsorgerischen Aspekte der juristischen Arbeit sind also auch für ihn ein Thema.

Empfehlung No 2: nutzenorientierte Produktausrichtung


Ganz gleich ob Sie ein portfolio bereit stellen oder die Bedarfsdeckung mit nur einem umfassenden Produkt erreichen. Fest steht, es gibt Angebotslücken, wie die Beratungsberatung, die Konfliktbegleitung, denen keine Produktleistungen gegenüber stehen. Diese Leistungsinhalte ergeben sich aus einer nutzenorientierten Beschreibung dessen, was der Kunde braucht.  
Marginalie
Quereinstieg
Angebot
Nachfrage
Lösungsansatz
Marktlage
Statistik

Marktchancen


Zusammenfassung
Ein homogenes System erleichtert die Aufdeckung kompatibler Lösungen!

Fundstellen und Links
  1.  
Weitere Links finden Sie in unserem Link- und Fundstellenverzeichnis

Autor
Arthur Trossen