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Die Hauptversammlung
Mindestens einmal jährlich treffen sich die Mitglieder!
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Zusammenfassung
Die Mitglieder treffen sich einmal jährlich
Interessiert? Möchten Sie mehr über die Arbeit im Verband der integrierten Mediation erfahren? Könnten Sie sich vorstellen, von einer Untertützung unserer Arbeit zu profitieren? Am besten, Sie interessieren sich einfach einmal unverbindlich für eine Mitgliedschaft ...
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Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Vereinsorgan. Sie ist in § 7 der Satzung geregelt.
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Die Mitgliederversammlung ist für alle wesentlichen Angelegenheiten zuständig. So z.B. für die Bestellung des Vorstands, den Jahresbericht, die Jahresabrechnung usw. Mindestens einmal im Jahr, möglichst im 1. Halbjahr, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) stattfinden. Auch können außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
Traditionell finden die Mitgliederversammlungen in Altenkirchen statt. Altenkirchen ist zwar keine Metropole, dafür aber dafür fast exakt der geografische Mittelpunkt Europas. Die Mitgliederversammlungen wurden bisher mit einer Tagung oder einem Kongress verbunden. Es ist schon fast ein Markenzeichen des Vereins, dass die Versammlungen stets in beeindruckender Harmonie und Freundschaft ablaufen, obwohl sie von den unterschiedlichsten Menschen geprägt werden. Mag sein, dass diese tolle und für die integrierte Mediation fast typische, ausgewogene Atmoshäre am Klima des Westerwaldes liegt. Vielleicht liegt ea aber auch an den Themenstellungen oder einfach an der Idee der integrierten Mediation. Soweit die Versammlungen mit großen Kongressen verbunden sind, finden Sie Informationen dazu im Abschnitt Projekte.
Lesen Sie die Einzelheiten über die Befugnisse der Mitgliederversammlung bitte in der Satzung nach
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Die Protokolle der Mitgliederversammlungen können im internen Bereich (Intranet) eingesehen werden.
Interner Zugang für Mitglieder
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Wo geht es weiter?
Zum Thema passen folgende Seiten:
[ Übersicht Abschnitt Verein
[ Mitgliedschaft ]
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