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Verfahren
Die Verfahren zur Streit - und Konfliktbewältigung
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Viele Wege führen nach Rom. So heisst das Sprichwort, das auch auf die Konfliktlösung und die Konfliktbewältigung passt. Es gibt eine Fülle von Verfahren und Verfahrensarten, die bei der Konfliktlösung eingesetzt werden können. Einige sind gut bekannt und viel genutzt, andere sind eher unbekannt und dementsprechend wenig beansprucht. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen helfen, die Verfahren gegeneinander abzugrenzen und die für den Einzelfall beste Konfliktlösungsvariante zu finden.
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Beratung |
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Consultance ist der englische Terminus für die allgemeine Beratung. Diese kann direkt oder indirekt auf die Lösung von Konflikten gerichtet sein. Thematisch stehen folgende Beratungsverfahren bzw. Berater mit der Konfliktberatung im Zusammenhang:
- Unternehmensberatung
Unternehmensberatung hat viel mit Konfliktmanagemnet zu tun, wenn es darum geht, ein Unzernehmen so zu organiseren, das Konflikte vermieden werden oder nichtr eskalieren können.
- Konfliktberatung und Konfliktmanagement
Konfliktmanagement könnte der der Oberbegriff für alle Konfliktlösungsverfahren sein. Die Beschreibung eines "trouble shooting" Verfahrens geht jedoch in den dargestellten Verfahren der Mediation, der Rechtsberatung usw. unter.
- Coaching
Coaching ist eine begleitende Beratung, deren Ziel das Erlernen eines Verhaltens in einer bestimmten Situation ist.
- Rechtsberatung
Auch die Beratung durch den Anwalt ist Teil der Konfliktlösung.
- Wise-man-procedure
Dies ist eine informelle Vorgehensweise. Hier werden erfahrene und anerkannte Angestellte der gegnerischen Parteien, die in den Konflikt nicht eingebunden sind, gebeten, sich innerhalb einer kurzen Frist in die Sachlage einzuarbeiten und eine Lösung zu generieren.
- Multi-Party coordinated Defense
Eine gemeinsame Strategie mehrerer Parteien, bei der ein neutraler Vermittler diesen hilft, gemeinsame Anliegen zu Verhandeln und sich zu organisieren, um einer Lösung gestärkt näher zu kommen.
- Supervision
Dies ist eine Art Feed-back Beratung. Ein konkreter Fall oder eine berufsbezogene Frage wird mit einem Experten derart bearbeitet, dass eventuelle Einflüsse des Beraters und Ressourcen aufgedeckt werden. bewirkt eine Reflexion, die immer dann hilfreich ist, wenn ein Fall nicht lösbar scheint oder wenn es darum geht, die eigene Leistung zu überwachen und zu optimieren.
- Intervision
Siehe Supervision. Im Gegensatz zu dieser findet die Intervision in Berufsgruppen statt (Beispiel: Arbeitskreise Trennung und Scheidung).
Ausfühliche Informationen zur Beratung finden Sie im Kapitel: Beratung |
Verhandlung |
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Auf englisch: Negotiation. Die Parteien vereinbaren selbst eine Konfliktlösung. Auch ist es möglich, dass Vertreter für sie eine Lösung verhandeln. Die dazu führenden Verfahren sind:
- Notarielle Vereinbarung
- Anwaltsvertrag
Verhandlungen finden überall statt, auch im Freundeskreis. Professionell seltener sind die folgenden Verfahren, bei denen es umn die Verhandlung eines Konfliktthemas geht:
- Confidential Listener
Die Parteien teilen einem neutralen Dritten ihre Forderungen mit und dieser sagt ihnen, ob diese mit dem Angebot der gegnerischen Partei verhandelbar sind, ohne jedoch deren Angebot zu offenbaren. Dieser Vorgang kann mit neuen Angeboten so lange wiederholt werden, bis eine Verhandlungsbasis geschaffen wurde, aufgrund derer direkt verhandelt werden kann.
- Negotiated rule making
Hier werden im Gegensatz zu den meist privaten oder wirtschaftlichen Interessen Gesetze mit betroffenen privaten Interessenvertretern verhandelt, um so ein späteres gerichtliches Vorgehen gegen die erlassenen Gesetze zu vermeiden.
- Partnering
Eine Zusammenführung aller an einem Grossprojekt beteiligten Parteien, bzw. deren Vertreter, um durch ein Kennenlernen Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden.
- Predispute ADR Contract clause
Die Parteien einigen sich bei Vertragsverhandlungen zusätzlich über die Art einer Konfliktlösung für den Fall auftretender Schwierigkeiten. Es kann sowohl das Verfahren festgelegt werden, als auch die durchführende Person.
- Two track approach
Parallel zu einem Prozess werden alternative Konfliktlösungen mit Vertretern beider Parteien durchgeführt, die nicht in den Prozess involviert sind. Dies kann hilfreich sein, wenn der Prozess stockt, aber keine der Parteien ihr Gesicht verlieren will.
Ausfühliche Informationen über die Verfahren der (aussergerichtlichen) Verhandlung und über Verhandlungsmethoden finden Sie im Kapitel: Verhandeln. |
Aufklärung |
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Es geht um die Aufklärung der streitigen Tatsachen. Dieser Prozess ist meist in ein komplexeres Verfahren, wie etwa dem Gerichtsverfahren, eingebunden. Es gibt aber auch Verfahren, die eine isolierte Handhabung ermöglichen. Bei der Tatsachenaufklärung oder dem Fact finding werden die Tatsachen, die für einen Konflikt eine Rolle spielen, festgelegt. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen:
- außergerichtliches Gutachten
Die Tatsachenklärung kann auch durch eine aussergerichtliche Begutachtung erfolgen.
- Gerichtliches Beweissicherungsverfahren
Isoliert anzubringendes Verfahren das nur dem Zweck dient, Beweise zu sichern.
Weniger bedeutsam sind folgende Verfahren:
- Neutral fact finding
Die Parteien bestimmen einen neutralen Dritten, der festlegt, ob die Ergebnisse des fact-findings beratender oder beweissichernder Natur sind
- Expert fact finding
Ebenfalls ein neutraler Dritter, allerdings mit Fachkenntnissen über die Materie des Konflikts
- Joint fact finding
Vertreter beider Parteien sammeln als Team gemeinsam Fakten, um so zu einem gemeinsamen Verständnis des Konflikts zu gelangen
Ausfühliche Informationen über die Verfahren der isolierten Tatsachenaufklärung finden Sie im Kapitel: Aufklärung. |
Vermittlung |
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Zu beschreiben sind diejenigen Verfahren der Konfliktlösung, bei denen ein Dritter beauftragt wird, bei der Streitregulierung vermittelnd (nicht schlichtend!) tätig zu werden. Das wichtigste und bekannteste Verfahren der Streitvermittlung ist die Mediation.
- Mediation
Mediation ist die Unterstützung einer Verhandlung durch einen neutralen Helfer, der seine Tätigkeit als schlichte Dienstleistung begreift und ausübt (Handbuch Mediation, S. 76 Beck Verlag 2002) Mediation ist ein von einem neutralen Dritten moderiertes Konfliktlösungsverfahren, dessen charakteristisches Merkmal ein von den Konfliktparteien gemeinsam erarbeiteter, akzeptierter und vereinbarter Ausgang unter größtmöglicher Schadensbegrenzung bei gleichzeitiger Wahrung der persönlichen sowie geschäftlichen Interessen der Kontrahenten ist. Mediation ist ein freiwilliger Prozess, in dem Konfliktpartner mit Hilfe eines neutralen Dritten ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis gemeinsame, aufeinander bezogene, nach Möglichkeit wertschöpfende Entscheidungen treffen, die von dem wachsenden Verständnis von sich selbst, dem anderen und ihrer Sicht der Realität aufbauen.
Es gibt folgende Abwandlungen:
- Court annexed Mediation
- Gerichtsnahe Mediation
- Gerichtsinterne Mediation
- Integrierte Mediation
Weniger bedeutsame Abwandlungen sind:
- Med-Arb
Abkürzung für Mediation-Arbitration. Die Parteien stimmen einer Mediation zu mit der Folge, dass alle Punkte die mittels der Mediation nicht gelöst werden können, anschliessend in einem Schiedsverfahren entschieden werden, wobei Mediator und Schlichter ein und dieselbe Person sind.
- Co-Med-Arb
Gleiches Prinzip wie bei der med-arb, nur dass hier Mediator und Schlichter verschiedene Personen sind.
- Lit-Med
Andere Bezeichnung für integrierte Mediation im Gerichtsverfahren
- Ombudsperson
Der Vertreter einer Organisation oder Institution, der im Falle von Konflikten oder Beschwerden vermittelnd tätig wird.
Ausfühliche Informationen über die Verfahren der (aussergerichtlichen) Streitvermittlung finden Sie im Kapitel: Vermittlung . |
Schlichtung |
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Unter dem Begriff der Schlichtung werden alle Verfahren zusammengefasst, bei denen ein neutraler Dritter auf die Konfliktregulierung Einfluss nimmt. Zu unterscheiden sind:
- Non-binding Arbitration
Das Schlichtungsverfahren. Im Gegensatz zum Schiedsverfahren, sind die Parteien in der Regel nicht an die Entscheidung des Schlichters gebunden. Lehnt eine der Parteien die Entscheidung ab, so gilt das Verfahren als gescheitert.
- Binding Arbitration
Siehe Schiedsverfahren
- Schiedsverfahren
Geregelt in der ZPO §§ 1025-1066. In diesem unterwerfen sich die Parteien dem Spruch eines Schiedsrichters, d.h. sie sind an diesen gebunden.
Weniger bedeutsam, der Vollständigkeit aber aufzulisten sind folgende Abwandlungen:
- Baseball – oder final offer Arbitration
Die Parteien geben einen versiegelten Umschlag mit einem Lösungsvorschlag an den Schlichter ab. Nachdem dieser beide Parteien zum Sachverhalt gehört hat, öffnet er die Umschläge und entscheidet sich für die Lösung, die der Sachlage am ehesten dienlich ist. Beide Parteien werden so einen fairen Vorschlag unterbreiten, um nicht Gefahr zu laufen, den Vorschlag der Gegenseite akzeptieren zu müssen.
- Bounded – oder High-Low Arbitration
Die Parteien einigen sich privat auf einen finanziellen Rahmen für den Schiedsspruch, der durch die Höhe der Forderung und das Angebot der Gegenseite gebildet wird. Liegt der Schiedsspruch über der Forderung oder unter dem Gegenangebot, so sind trotzdem die Grenzsummen zu zahlen. Innerhalb des Rahmens sind die Parteien an die Entscheidung des Schlichters gebunden.
- Incentive Arbitration
Die Parteien einigen sich auf eine Geldstrafe für denjenigen, der den Schiedsspruch nicht annimmt, seine Position vor Gericht jedoch nicht verbessern kann. Meist umfasst diese Strafe die Anwaltskosten der Gegenseite.
- Mini-Trial
Ein „kleines Gerichtsverfahren“, bei dem ein neutraler Dritter den Vorsitz hat und zusätzlich von zwei Vertretern der Parteien als Beisitzern unterstützt wird. Ziel ist ein Vergleich der beiden Parteien. Im Unterschied zur Schlichtung oder Mediation geht es beim Mini-Trial jedoch formeller zu.
Ausfühliche Informationen über die Verfahren der (aussergerichtlichen) Schlichtung finden Sie im Kapitel: Schlichtung. |
Entscheidung |
Eigentlich ist das Schiedsgerichtsverfahren schon ein Fall der Streitentscheidung durch einen Dritten. Wegen der Nähe zur Schlichtung wurde es jedoch im Zusammenhang mit der Schlichtung aufgelistet. Die wichtigsten Verfahren der (hoheitlichen) Streitentscheidung sind natürlich die Gerichtsverfahren, obwohl sie - wie noch darzulegen ist, auch schlichtende, vermittelnde, aufklärende und verhandelnde Elemente beinhaltet. Die wichtigsten Arten der forensischen Verfahren sind:
- Prozeß
Zivilprozessuales Erkenntnisverfahren
- PKH Verfahren
- einstweilige Anordnung
- einstweilige Verfügung
Eilverfahren
- FGG-Verfahren
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Hier nicht bekannte oder wenig genutzte gerichtliche Interventionsmöglichkeiten sind:
Ausfühliche Informationen über die Verfahren der (gerichtlichen) Entscheidung finden Sie im Kapitel: Entscheidung. |
Kombinationen |
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Leider ist es nicht so, dass der Konflikt meit nur einem Verfahren beigelegt werden kann. Oft braucht der Streit gleich mehrere Gerichtsverfahren, die durch mehrere Instanzen getrieben werden. Tatsächlich kombinieren sich die Verfahren in der Praxis. Konzepte darüpber, wie die Verfahren miteinander zu kombinieren sind ergeben sich aus folgenden Verfahren bzw. Verfahrensweisen:
- Multi Step
Beschreibt die vielfältigen Möglichkeiten aufeinander aufbauender Konfliktlösungen. Angefangen bei einem direkten Gespräch, gefolgt von einer Entsendung von Repräsentanten. Nächster Schritt ist eine Mediation und im Falle des Scheiterns derselben folgen Schritte wie Schlichtung, Schiedsgericht und letztendlich die ordentliche Gerichtsbarkeit.
- Integrierte Mediation
s.o.
- Interprofessionelle Zusammenarbeit
Das Konzept der Arbeitskreise Trennung Scheidung kombiniert das Know-how der verschiedenen, an einem Konflikt, wie der Scheidung, beteiligten Professionen methodisch und verfahrensbezogen miteinander.
Ausfühliche Informationen über die Kombination und Vernetzbarkeit der Profesionen und Verfahren finden Sie im Kapitel: Modelle. |
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