Freiburger Modell
Gerichtsnahe Mediation
ab 2002
Das "Freiburger Modell" entspricht der gerichtsinternen Mediation, wie sie auch in Niedersachsen durchgeführt wird. Die Mediation wird von einem Richter-Mediator ausgeführt, der in der Sache selbst keine Entscheidungsbefugnis hat. Das VG Freiburg hat das Mediationsverfahren in sein Angebotsportfolio aufgenommen. Auf der Web-Site [1] des Gerichts wird ausgeführt:
"... Das Verwaltungsgericht Freiburg bietet neben dem herkömmlichen Gerichtsverfahren, das typischerweise auf eine richterliche Streitentscheidung oder einen Gerichtsvergleich zielt, auch Mediation durch einen zum Mediator ausgebildeten Verwaltungsrichter an.
Eine solche Mediation ist ein von dem anhängigen Rechtsstreit losgelöstes Verfahren, in dem die Beteiligten unter Leitung eines Mediators eine an ihren individuellen Bedürfnissen orientierte Lösung auf der Grundlage eines erarbeiten Konsenses anstreben. Der Mediator selbst hat keine Befugnis, den Streit zu entscheiden; er hilft lediglich bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung des Konflikts. Wenn in der Mediation unter den Beteiligten keine Einigung erzielt werden kann, können die Beteiligten das (zwischenzeitlich ruhende) Gerichtsverfahren wieder anrufen und es in dem Stadium wieder fortsetzen, in dem es sich vor der Mediation befand.
Wenn die Mediation bereits bald nach dem Eingang der Klage bei Gericht stattfindet, bietet sie auch die Möglichkeit, zu einem sehr schnellen Ergebnis zu gelangen und so gegenüber dem streitigen Gerichtsverfahren erheblich Zeit zu gewinnen. Je früher Sie sich also zusammen mit Ihrem Konfliktpartner für die Mediation entscheiden, desto größer kann der Gewinn sein. ..." |