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Autonomie
Fehleinschätzungen und mangelnde Autonomie der Bevölkerung als Prozeßursache

Trauen Sie es sich als Laie noch zu, einen für Sie wichtigen Vertrag ohne die Mitwirkung eines Juristen abzuschließen? Können Sie es sich überhaupt noch erlauben, Angelegenheiten - wie etwa eine Scheidung - ohne eine rechtliche Beratung einzuholen? Warum eigentlich nicht?

Verunsicherung - (Ab-) sicherungsbedarf

Auf dem Weg zur Gerechtigkeit wird unser Recht immer differenzierter und demzufolge auch immer komplizierter. Die Geschwindigkeit, mit der der Gesetzgeber am Recht herumexperimentiert ist so schnell, dass viele kaum noch folgen können. Das Steuerrecht bietet hierzu das beste Beispiel. Aber auch das Familienrecht ist vor Änderungen nicht geschützt.

[ Historie ]

Es versteht sich von selbst, dass eine mangelnde Konsolidierung des Rechts zu Verunsicherungen führt. Viele trauen sich kaum noch selbst zu beschreiben, wie sich ihre Rechtsbeziehung ausgestalten soll. Zu groß ist die Sorge, die Vereinbarung könnte rechtlich fehlerhaft sein oder gar sittenwidrig. Die Sorge ist nicht unberechtigt und trifft leider sogar die Fachwelt.
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Wenn Sie bedenken, dass der durch das BVerfG aufgehobene Ehevertrag von einem einem Notar beurkundet worden war, der zuvor natürlich die Rechtslage überprüft hat, ermessen Sie, wie hoch das Risiko ist, dass eine Vereinbarung als rechtlich unwirksam eingestuft wird.

Orientierungslosigkeit - Orientierungsbedarf

Nach meinem Eindruck ist es nicht nur die Verunsicherung, die zur rechtlichen Absicherung führt, sondern auch die Orientierungslosigkeit. Wie oft hören der Anwalt oder der Richter etwa in Familiensachen:

"Ich möchte nur was mir zusteht"
"Ich will Gerechtigkeit"

Wissen die Klienten eigentlich, dass sie mit diesen Aufgaben schier Unmögliches verlangen?
Das Recht ist nicht die Gerechtigkeit. Das Recht weiss auch nicht wirklich, was dem Einen oder der Anderen zusteht. Wenn das Recht dies so genau wüsste, bräuchten wir nicht so viele Juristen. Wir bräuchten auch keine 3 Instanzen mit einer eskalierenden Gerichtsbesetzung. Dennoch scheint es so, als hinterließe dioe Sorge, nicht das bekommen zu haben, was einem zusteht das Gefühl, zum Verlierer geworden zu sein.

Für die Mediation lauert auch eine Gefahr der rechtlichen Verunsicherung.

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Auch wenn die rechtlichen Regeln eine sinnvolle Orientierung im Leben des Einzelnen darstellen, sollte das recht nicht zum Faktor eines fremdbestimmten Lebens und fremdbestimmter Ressourcen sein.

Der Mensch als Orientierung

In dubio pro Mensch lautet ein Prinzip des autonomen Verhandelns. Dieser Grundsatz sollte auch hier Beachtung finden. Es kommt in erster Linie auf den Menschen an, auf das was er fühlt, auf seine Zufriedenheit.