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Rechtsschutzversicherung
Die Einflussnahme der Rechtsschutzversicherung auf die Streitbereitschaft der Streitparteien

Die Rechtsschutzversicherungen stehen bei den Gerichten und Justizbehörden nicht in gutem Ruf. So beginnt ein Aufsatz über die Rechtsschutzversicherung und das Streitverhalten von Professor Dr. Wolfgang Jogodzinski und Prof. Raiser [1]. Das Bundesministerium der Justiz hat 1989 eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die sich mit der unterstellten prozessstimulierenden Wirkung der Rechtsschutzversicherungen befasst hat.

Dass Rechtsanwälte nur einen geringen Teil ihrer Dienstleistung über die Rechtsschutzversicherung abdecken, ist längst bekannt. Immerhin unterliegen auch nicht alle Streitigkeiten einem Rechtsschutz.

[ Die Rechtsschutzversicherung ]

Dennoch neigen mehr als 50% der Anwälte in ihrer subjektiven Einschätzung zu der Auffassung, dass der Rechtsschutzversicherung eine prozessmehrende Wirkung zukomme. Diese Einschätzung ist sicherlich nicht falsch, sie bedarf jedoch einer Relativierung. Keinesfalls ist es so, dass die bloße Existenz einer Rechtsschutzversicherung zu einer Prozesslawine führt. Professor Dr. Wolfgang Jogodzinski und Prof. Raiser kommen deshalb zu dem ergebnis, dass durch die Rechtsschutzversicherungen eine Verstärkung der Prozessbereitschaft und der Hartnäckigkeit der Rechtsverfolgung in der Größenordnung von 5 — 10% festzustellen ist.

Ein wirksames politisches Instrument zur Prozessvermeidung sehen Professor Dr. Wolfgang Jogodzinski und Prof. Raiser übrigens in der Erhöhung der Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Erledigung von Streitigkeiten.



Zusammenfassung

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Kontextbezogene Fragen
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Fundstellen
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  • [2] ...


Links


Gastautor
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