Kosten
Sind die Kosten ein Prozeßverhinderer?
Kurt Tucholski sagte einmal:
Wenn der Deutsche hinfällt,
steht er nicht auf,
sondern sieht sich um,
wer ihm schadensersatzpflichtig ist.
Ja, ja Deutsche haben schon eine gewisse Neigung zum Prozessieren. Dies drückt sich auch in den Anwaltszahlen aus. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt immerhin über die 8. größte Anwaltsdichte (Verhältnis Anwälte / Bevölkerung Stand 2002). Auf Platz 1 dieser Skala befindet sich Israel, gefolgt von den USA. Die DDR belegte bis 1989 übrigens den Platz 28 dieser Rangskala.
Immer wieder taucht der Gedanke auf, dass die Prozessflut durch eine Kostenerhöhung einzudämmen wäre. Eine wissenschaftliche Arbeit ist den Zusammenhängen zwischen Prozesskosten und (Prozess-) Streitbereitschaft nachgegangen [1]. Jürgen Riehl stellt fest, dass hohe Kosten durchaus zu einer Zurückhaltung beim Prozessieren führen. Allerdings nur bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Nach der Klageerhebung scheinen sich die Parteien mit der Kostenlast abgefunden zu haben, so dass die Kostenfrage für den weiteren Konfliktverlauf offenbar nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.
Tatsächlich liegt die relative Prozesshäufigkeit deutlich höher, wenn beide Seiten von Beginn an anwaltlich vertreten sind. Umgekehrt kommt die Untersuchung auch zu dem Ergebnis, dass die Kostenlast dann ein besonders wirksamer Anreiz zu einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung ist, wenn bereits vor Prozessbeginn sicher ist, dass der Gegner bei Gericht einen Anwalt hinzuziehen wird und deshalb die Prozesskosten vorab recht gut kalkulierbar werden. |