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Print Vorsicht bei Urteilszitaten 

Zusammenfassung

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Kontextbezogene Fragen
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Fundstellen
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Links (extern)


Gastautor
Ralf Käppele


So wichtig die Berichterstattung über juristische Ereignisse auch ist, so gefährlich ist sie, wenn sie unsachgemäß erfolgt. Oft geschieht es einem Anwalt oder gar auch einem Richter, dass die Mandanten bzw. Parteien mit aus den Printmedien ausgeschnittenen Urteilen den Rechtsanwalt erscheinen und die Realisierung dessen verlangen, was sie aus dem Zeitungsschnipsel als ihr Recht ableiten. Der „Kronzeuge“ soll dabei helfen, den Standpunkt zu verdeutlichen. Leider lässt sich ein Jurist von derart verkürzten Urteilszitaten nicht überzeugen. Der an den Mandant gerichtete Hinweis, dass in dem Urteilszitat kein Sachverhalt mitgeteilt sei, sodass vollig unklar sei, ob das Urteil auch im vorliegenden Fall zu treffe weckt das Misstrauen des Mandanten, genau wie der Hinweis dass das für den konkreten Fall zuständige Gericht nicht an die Entscheidung eines anderen Amtsgerichts gebunden sei.

Eine Anwaltskanzlei sah sich soger veranlasst, ihre Mandantschaft mittels einer nicht einzelfallbezogenen Informationsschrift über diese Irritationen aufzuklären.

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Viele der dargebotenen Entscheidungen, die als „neu“ oder „sensationell“ bezeichnet werden, lösen bei Fachleuten nur kopfschütteln aus, da zumeist nur Bekanntes wiedergegeben wird, den Urteilen nichts „neues“ oder „sensationelles“ anhaftet. Beispielhaft sei die Veröffentlichung eines Urteils des OLG Hamm in der BILD-Zeitung vom 14. März 2000 dargestellt.

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Es ist kaum auszudenken, welche Irritationen durch eine ungenaue Wiedergabe der Juristerei entstehen können.