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So wichtig die Berichterstattung über juristische Ereignisse auch ist, so gefährlich ist sie, wenn sie unsachgemäß erfolgt. Oft geschieht es einem Anwalt oder gar auch einem Richter, dass die Mandanten bzw. Parteien mit aus den Printmedien ausgeschnittenen Urteilen den Rechtsanwalt erscheinen und die Realisierung dessen verlangen, was sie aus dem Zeitungsschnipsel als ihr Recht ableiten. Der „Kronzeuge“ soll dabei helfen, den Standpunkt zu verdeutlichen. Leider lässt sich ein Jurist von derart verkürzten Urteilszitaten nicht überzeugen. Der an den Mandant gerichtete Hinweis, dass in dem Urteilszitat kein Sachverhalt mitgeteilt sei, sodass vollig unklar sei, ob das Urteil auch im vorliegenden Fall zu treffe weckt das Misstrauen des Mandanten, genau wie der Hinweis dass das für den konkreten Fall zuständige Gericht nicht an die Entscheidung eines anderen Amtsgerichts gebunden sei.
Eine Anwaltskanzlei sah sich soger veranlasst, ihre Mandantschaft mittels einer nicht einzelfallbezogenen Informationsschrift über diese Irritationen aufzuklären. |