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Haltung
Die innere Einstellung ist der halbe Weg zur Konfliktlösung

Mediatoren haben erkannt, dass sich ihre, in der Haltung ausdrückende, innere Einstellung über den Erfolg oder den Misserfolg der Mediation entscheidet. Sie legen deshalb großen Wert auf diesen Aspekt.

Die Haltung des Mediators ist neutral (besser bezeichnet: allparteilich). Er achtet die Streitparteien in gleicher empathischer Manier, ist offen für die Probleme der Parteien und kann diese sowohl akzeptieren wie auch kommunizieren. Dabei ist er in seinen Äußerungen und Reaktionen authentisch.

Nicht allein dem Mediator wird eine solche Haltung abverlangt. Für den Richter ist die soziale Kompetenz eine gesetzlich fixierte Voraussetzung, um den Richter in sein Amt zu berufen [1]. Diese Anforderung ist umfassend und entspricht der des Mediators, wenn nicht vollständig, so doch wenigstens in einer nicht unerheblichen Schnittmenge.

Auch der Anwalt muss eine solche Haltung einnehmen, wenn er seinem Auftrag aus § 1 Abs. 3 BORA [2] nachkommen will. Die Fähigkeit zur Konfliktdeeskalation und zur Konfliktbegleitung ist - nach meinen Erfahrungen - auch nur mit sozialer Kompetenz möglich.

Die jeweiligen Anforderungen an die Haltung liegen idealtypisch nicht weit auseinander. Im Grunde fordern sie das, was als die Variablen der sozialen Kompetenz bezeichnet werden könnte, nämlich Echtheit, Achtung und emotionale Wertschätzung.


Bei der Haltung geht es nicht nur um eine pathetische Selbstdarstellung. Die Einnahme bestimmter Haltungen ist sachlich geboten, wenn ein der Konflikt einer konstruktiven Lösung zugeführt werden soll.

[ Die Bedeutung der Neutralität für die Kommunikation ]


Zusammenfassung

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Kontextbezogene Fragen
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Fundstellen
  • [1] § 9 Ziff 4 DRiG
  • [2] BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte.


Gastbeitrag

Links (extern)


Gastautor
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