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Umweltkonflikte / politische Konflikte |
Autor dieses Dokumentes ist Rechtsanwalt Peter Wallisch
Weiterführende Literatur und Links zu diesem Kapitel: -/-
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Mit diesen Begriffen sind Konflikte im sog. ?Öffentlichen Bereich? oder ?Öffentlichen Sektor? angesprochen, damit solche im Spannungsfeld von Umwelt - Wirtschaft ? Politik - Sozialem. Der ?Öffentliche Bereich? umfasst insofern die Felder, die durch öffentliches Recht ? insbesondere das Verwaltungsrecht - geregelt oder berührt werden. Früher fasste man mediative Verfahren auf diesem Gebiet vor allem unter dem Begriff der ?Umweltmediation? zusammen, weil sie zunächst bei ökologisch relevanten Großbauprojekten mit entsprechenden Standortkonflikten (v.a. wegen belastender oder sonst unerwünschter Anlagen) eingesetzt wurden ? und werden, wie das Beispiel des Frankfurter Flughafens zeigt. Zielsetzung solcher Verfahren war und ist, der Umweltverwaltung neue Handlungsinstrumente an die Hand zu geben, um die gesellschaftliche Akzeptanz umweltpolitischer und umweltrechtlicher Entscheidungen zu erhöhen.
Nachdem die Mediation auch in hoheitlich geprägten Sektoren ohne rein ökologische Relevanz angewandt wurde, setzte sich zunehmend die Fassung ?Öffentlicher Bereich? durch. Nach dem heutigen Stand von etwa 200 dokumentierten Mediationsverfahren in diesem Sektor zeigen sich mehr und mehr mediationstaugliche Konfliktfelder: Integration von Ökonomie und Ökologie, die Kommunikation und Umsetzung von Agenda 21-Projekten, die konzeptionelle Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs, die Behandlung von Standortkonflikten aller Art oder die Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten.
Die Integrierte Mediation geht davon aus, dass die Lösung der Probleme im Öffentlichen Sektor nicht alleine von Verwaltung und Politik vorgegeben werden, sondern von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet werden sollten.
Vereinbarkeit von Verwaltungsrecht und Mediation
Die Bereiche des Verwaltungsrechts unterfallen überwiegend dem Subordinationsprinzip. Das weckt zunächst häufig noch Assoziationen zum klassisch-preußischen Staatsverständnis, nach dem der Bürger in erster Linie ein Untertan war. Das ist sicher nicht der letzte Grund dafür, dass in Literatur und Praxis die Frage gestellt wird, ob nicht Mediation im öffentlichen ? gerade im engeren Sinne verwaltungsrechtlichen Bereich - einen Widerspruch an sich darstelle, ob es in hierarchisch geprägten Konstellationen nicht möglicherweise an Parteien auf Augenhöhe fehle? Das Machtgefälle zwischen Behörde und Bürger, das aber auch im Verhältnis zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bsp. Regierungspräsidium und kleine Gemeinde) beobachtet werden könne, komme als ein weiteres Hindernis hinzu.
Dem ist entgegenzuhalten, dass sich das Eigenverständnis des Staates erheblich gewandelt hat. Die Behörden verstehen sich zunehmend als Dienstleister für den Bürger und bringen das oftmals auch in ihren Verwaltungs-Leitbildern zum Ausdruck. Daraus resultiert die gesteigerte Bereitschaft, einem Mediationsverfahren zuzustimmen. Dies gilt insbesondere bei investiven Vorhaben, für die ein Planfeststellungs- oder Planaufstellungsverfahren notwendig ist.
Auch gesetzliche Regelungen begünstigen das Miteinander von Verwaltung und Bürger. So existiert schon lange die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Fallgestaltungen durch Vertrag und nicht durch Verwaltungsakt zu regeln (§ 54 VwVfG). Das Verständnis einer private-public-partnership ist ebenso eines des Dialogs auf gleicher Ebene.
Dabei ist zu betonen, dass die gesetzlich fixierten Entscheidungs-kompetenzen von Politik und Verwaltung durch Mediationsverfahren nicht berührt werden.
Der öffentliche Bereich öffnet sich der Mediation bisher nur langsam und vorsichtig, was nicht zuletzt an der (Über-)Belastung der Behörden liegt, die insofern Modernisierungen nicht immer offen gegenüberstehen.
Diese sind aber wichtig, da traditionelle Instrumente des Sozial- und Interventionsstaates an ihre Grenzen zu stoßen scheinen und die Aufgabenteilung zwischen Staat und Gesellschaft angesichts neuer Herausforderungen neu überlegt werden muss.
Mit der Stärkung der Beteiligung einer aktiven Bürgergesellschaft stärkt der moderne Staat sich selbst. Die Mediation ist sein zeitgemäßes Konfliktlösungswerkzeug. |
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