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System
Die Familie als ein System begriffen

Während wir zuvor mit den Fragen des Bestandes der Familie befasst hatten, wollen wir jetzt versuchen, die Familie als eine eigenständige Identität zu begreifen.

Identität

Schon die Formulierung "die Müllers" oder "die Meyers" beweist, dass die Familie über den Familiennamen identifizierbar ist (oder zumindest bis zur Gesetzesänderung über den Familiennamen war). Dennoch ist sie nicht Trägerin von Rechten und Pflichten und somit keine eigenständige Rechtspersönlichkeit!

Schutz

Der Schutz von Ehe und Familie ist eine im Grundgesetz verankerte Aufgabe des Staates. Folglich fördert er Familien auf vielfältige Weise, insebsondere durch die Gewährung finanzieller Zuwendungen.

Finanzielle Förderung

Recht

Obwohl es sich bei der Familie um eine formal mehr oder weniger (siehe. Definitionsversuch) identifizierbare Gruppe mit eigenem Selbstverständnis handelt, ist die Familie an und für sich nicht Träger von Rechten und Pflichten. Dennoch ist sie institutionell und rechtlich in besonderer Weise geschützt.

Rechte der Familie



Zusammenfassung

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Kontextbezogene Fragen
  • ...

Fundstellen
  • [1] ...
  • [2] ...


Links (extern)


Gastautor
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